Roland

Verfasste Forenbeiträge

Ansicht von 15 Beiträgen – 91 bis 105 (von insgesamt 2,327)
  • Autor
    Beiträge
  • als Antwort auf: Zuverdienstgrenze Kinderbetreuungsgeld #24515

    Hallo biggi,

    ja, Pendlerpauschale = Werbungskosten (und die vermindern ja bekanntlich die EINKÜNFTE der Mitarbeiterin – und genau um diese Einkünfte geht es ja bei der Zuverdienstgrenze).

    LG

    als Antwort auf: Kostenersatz f. die laufende Berechnung des Existenzminimums #24535

    Hallo ditzy01,

    richtig, ein Unterschreiten des Existenzminimums ist nicht möglich, daher werden die Kostenersätze von den zu überweisenden Beträgen einbehalten.

    LG

    als Antwort auf: Herabsetzung des unpfändbaren Betrags #24540

    Hallo Natascha,

    hm… das sehe ich nicht so wie der Sachbearbeiter am Gericht.

    Nachdem ja nur DIESER betreibende Gläubiger (also der von Rang 8) die Herabsetzung bewilligt bekommen hat, müsste er auch zum Zug kommen (Differenz aus „normalem“ Existenzminimum und „gekürztem“ Existenzminimum).

    Ah, da habe ich sogar einen Praxisentrag gefunden (Kraft: Ratgeber zur Lohnpfändung):

    Falls mehrere Pfändungen anhängig sind, ist Folgendes zu beachten:
    Die Herabsetzung kommt nur jenem Gläubiger zugute, zu dessen Gunsten die Herabsetzung angeordnet wurde. Welcher Gläubiger der Begünstigte ist, lässt sich idR aus dem Beschluss erkennen (Geschäftszahl bzw Bezeichnung der Exekutionssache).
    Die Herabsetzung zugunsten eines Gläubigers kann nun dazu führen, dass dieser Gläubiger trotz vorrangiger anderer Exekutionen plötzlich zum Zug kommt, und zwar hinsichtlich jenes Betrages, der durch die Herabsetzung zusätzlich pfändbar geworden ist.
    Achtung: Es erfolgt in diesem Fall zwar keine Änderung der Rangordnung ( daher keine Umreihung in der Pfändungsverwaltung!!!), aber der nachrangige Gläubiger bekommt die zusätzlich pfändbaren Beträge solange, bis ein ihm vorrangiger Gläubiger ebenfalls für sich die Herabsetzung erwirkt.
    Wurde nämlich die Herabsetzung mehreren Gläubigern bewilligt, gibt unter diesen Gläubigern wiederum der bessere Rang den Ausschlag.

    Alles klar?

    LG

    als Antwort auf: Wechsel Geringfügig/Vollzeit #24534

    Hallo emin2013,

    nach der jüngsten Judikatur des OGH muss der Urlaub „wertneutral“ umgerechnet werden (was mE so viel wie eine „Aufwertung“ bedeutet).

    z.B. 4 Wochen Resturlaub bei einer Ein-Tage-Woche sind 4 Arbeitstage, wenn man dann auf 5 AT pro Woche umsteigt, bleibt es bei 4 Wochen Resturlaub, ergibt aber 20 Arbeitstage!

    LG

    als Antwort auf: Krankenstand während UEL #24100

    Hallo IRD,

    wie bereits erwähnt, es ändert sich nichts mehr – die UEL, die unstrittig zugestanden ist, wird „ganz normal“ ausbezahlt.

    LG

    als Antwort auf: OÖGKK, Dienstgeberbeitrag Geringfügigkeit #24471

    Hallo Rene!

    Von der Firma- es würden sogar die geringfügigen freien DN dazugerechnet werden!

    LG

    als Antwort auf: Vervielfachermethode – Pendler€ #24481

    Hallo Julia!

    Natürlich – stimmt!

    LG

    als Antwort auf: Arbeitskräfteüberlassung #24475

    Hallo Birgit!

    Da gäbe es z.B. spezielle Broschüren über die AKÜ, die von sehr kompetenten Kollegen geschrieben werden.

    http://www.wikutraining.at/seitenwiku/personalaktuellstart.html

    LG

    als Antwort auf: Anzeigenverkäufer freier DN/Angstellter?? #24473

    Hallo Birgit,

    bitte solch prekäre Fragen innerhalb einer Beratung klären – dazu ist ein Forum wenig geeignet.

    LG

    als Antwort auf: Taggeld an Gesellschafter GF #24480

    Hallo Jenny!

    Im Bereich des ASVG bin ich nicht mit dir meinungskonform.

    Strittig ist in diesem Hinblick die Pflichtigkeit für die „Anlaufphase“ (so wird es aber momentan gesehen!), danach bin ich der festen Meinung, dass die ausbezahlten Taggelder pflichtig sind.

    LG

    als Antwort auf: Wieviele Unterhaltsberechtigte bei welcher Exekution?? #24464

    Hallo Natascha,

    naja, da muss man sich halt dann (leider) trotzdem nach dem Gesetz richten, in diesem Fall nach § 291b Abs. 2 EO:

    (2) Dem Verpflichteten haben 75% des unpfändbaren Freibetrags nach § 291a zu verbleiben, wobei dem Verpflichteten für jene Personen, die Exekution wegen einer Forderung nach Abs. 1 führen, ein Unterhaltsgrund- und ein Unterhaltssteigerungsbetrag nicht gebührt.

    LG

    als Antwort auf: Ausleisten des Krankenstandes #24466

    Hallo Viki!

    Es muss der gesamte Anspruch ausgeleistet werden, also z.B. bei einem DN unter 5 Jahren 6 Wochen volles und 4 Wochen halbes Entgelt.

    LG

    als Antwort auf: Wieviele Unterhaltsberechtigte bei welcher Exekution?? #24462

    Hallo Natascha,

    es ist im Prinzip so wie immer vorzugehen.

    Es ist ein „normales“ Existenzminimum zu ermitteln (mit 3 Unterhaltsberechtigten – sollte es nicht noch sonstige „Unterhaltsberechtigte“ geben).
    Dann ein „Unterhaltsexistenzminimum“ (lediglich mit 1 Unterhaltsberechtigten = Tochter „Anna“ berechnet) mit lediglich „75 %“.
    Die Differenz zwischen den beiden Existenminima bildet die „Unterhaltsmasse“ – steht den Unterhaltsgläubigern exklusiv zur Verfügung.
    Das Unterhaltsexistenzminimum gehört dem DN.
    Der Unterschied zwischen dem „Netto“ und dem „normalen“ Existenzminimum ist nach dem Rang zu befriedigen – also primär für das 1. Kind „Maria“.

    Dass es hier noch verschiedene Konstellationen geben kann ist klar – da müsste man aber sämltiche Daten kennen.

    LG

    als Antwort auf: Kommunalsteuer bei über 60 Jährigen #24461

    Hallo Marie!

    Leider nein.

    LG

    als Antwort auf: KündigungsTERMINE bei Arbeitern #24457

    Hallo Rene

    Nur ev. lt. KV.

    LG

Ansicht von 15 Beiträgen – 91 bis 105 (von insgesamt 2,327)