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Hallo Conny
Momentan ist in so einem Fall keine PP möglich.
LG
Hallo Jeanny,
Ja, so hätte ich es auch gemacht.
Die 25 KT im Krankenstand halt auch aufteilen.LG
Hallo angie!
Fernpendlerbeihilfe = Förderung des Landes, meistens ist es möglich, am Gemeindeamt nachzufragen!
Bezüglich Pendlerpauschale (+ Pendlereuro) für die Baustellen: Ist absolut möglich!
LG
Hallo Peter!
Genau – würde ich auch so machen!
LG
Hallo Rene!
SV = Sonderzahlung oder laufend, kommt drauf an, ob im KV noch „weitere“ Jubiläumsgelder definiert sind (wenn ja, dann SZ!)
LSt = Sonstiger Bezug § 67 Abs. 1 + 2LG
Jawohl, Peter, vollkommen richtig was die fiktive Beitragsgrundlage betrifft!
Bitte beachte aber, dass manchmal die GKK’s länger als 1 Jahr KG zahlen (ich glaube, die Satzungen erlauben bis 1,5 Jahre… bin mir aber auch nicht sicher).
Ganz schlüssig bin ich mir bei deiner Anfrage jedoch noch nicht:
Wird da jetzt noch ein Krankentgelt bezahlt oder nicht (könnte ja ein Ang. sein mit „halbem Grundanspruch“)?LG
Hallo Peter!
Diese Anfrage hatte ich auch noch nicht.
Naja, es gibt auf der Arbeits- und Entgeltbestätigung ein Feld „freiwillige Entgeltfortzahlung ab … bis …“ – das wird schon seinen Sinn haben.
Sprich mal mit einem Sachbearbeiter der GKK darüber!Die Zahlung ist mit Sicherheit beitragsfrei, da unter 50% und gleichzeitiger Krankengeldbezug von der GKK.
LSt-pflichtig, ganz normal!
LG
Hallo Daniela!
Da gibt‘ keinen „Erlass“, sondern höchstgerichtliche Judikatur dazu (z.B. OGH 9 ObA 160/11m vom 29. März 2012).
Es ist nicht egal, wenn KV-Werte unterschritten werden (Deckungsprüfung!).
Unterliegt dein GF dem KV? (manchmal sind sie ausgeschlossen)LG
Hallo Manu!
Schau bitte gleich mal nach, ob hier nicht eine Durchrechnungsvereinbarung existiert! (schaut mich fast so an)
LG
Hallo Natascha!
Jetzt völlig losgelöst von der „richtigen“ rechtlichen Beurteilung hätte ich in diesem Fall auf alle Fälle so gehandelt, dass ich die Zeit bereits ab 7.30 Uhr gutgeschrieben hätte (um des „lieben Friedens“ Willen) – da eben auch die Wegzeit ca. 30 Minuten beträgt.
LG
Hallo Birgit!
Ja!!!
Darüber hinaus keine Betriebsausgabe bei Strafen.LG
Hallo Angelika!
Genau!
LG
Hallo Angelika!
Ja, ja, mittlerweile sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
Im absoluten Regelfall wird deine DN daher ab 1.4.2014 in die BGR A4u/D4u umgestuft werden müssen, da das Regelpensionsalter 60 Jahre beträgt und meistens der Anspruch auf Alterspension gegeben sein wird.LG
Hallo Birgit!
Das ist korrekt.
Es handelt sich um ein „Deputat“ in der L + F.Da hat sich seit damals tatsächlich nichts verändert.
Du kannst das (z.B.) in der RZ 164 LSt-RL nachvollziehen.LG
Hallo Lydia!
Nichts Neues gegenüber dem Vorjahr.
D.h. es ist nur „das Hindernis“ der „fiktiven“ Pendlerpauschale weggefallen.Du findest die Rechtsmeinung der Finanz ab der RZ 747 LSt-RL.
Wenn nicht noch was Außergewöhnliches passiert, wird sich also die Beliebtheit des Jobtickets weiterhin „in Grenzen“ halten.
LG
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