Roland

Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: Elternteilzeitkarenz #22427

    Bitte schön, sehr gern geschehen.

    LG

    als Antwort auf: Freiwillige Abfertigung #23218

    Hallo Josi!

    Äußerst heikel, dein Fall.
    Auch die gesetzliche Abfertigung ist ein extrem heikler Punkt geworden – siehe dazu PV-Info Juni 2010, 29.
    Für die freiwillige Abfertigung sehe ich keine Möglichkeit, sie begünstigt abzurechnen.

    LG

    als Antwort auf: Sachbezug beim Verkauf von Optionsscheinen #23204

    Hallo Johann!

    Ich hatte gehofft, dass jemand eine Antwort geben kann, der mit Optionen zu tun hat.
    Scheint nicht so zu sein.
    Aber bei deinem Fall bin ich mir ziemlich sicher, dass die Auszahlung an den DN pflichtig ist.
    Das fällt mE auch nicht in die „alte § 3-Bestimmung“, nunmehr ist die Begünstigung (Einräumung der Option muss vor dem 1.4.2009 erfolgt sein – siehe RZ 90b LSt-RL) ja sowieso weggefallen.

    Siehe dazu auch RZ 88 LSt-RL:
    Optionen können nur dann Gegenstand der Begünstigung gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b
    EStG 1988 sein, wenn sie innerhalb des Kalenderjahres der Einräumung auch ausgeübt
    werden. Dies ergibt sich daraus, dass § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988 eine fünfjährige
    Behaltefrist für die Beteiligung (und nicht für die Option) vorsieht.

    Und RZ 90i ist sicher auch ganz nett für dich:
    Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung ist eine tatsächliche
    Optionsausübung, verbunden mit dem Erwerb der Beteiligung. Eine Abfindungszahlung des
    Arbeitgebers in Höhe des fiktiven Vorteils bei Ausübung der Option ist nicht
    steuerbegünstigt. Der Umstand, dass der Arbeitnehmer die erworbene Beteiligung
    unmittelbar nach dem Erwerb wieder veräußert, ist für die Steuerbegünstigung nicht
    schädlich.

    LG

    als Antwort auf: ZA im Gastgewerbe #23028

    Hallo lemberg!

    Da fehlen ein paar Angaben in der Anfrage:
    Welcher KV (Arb. oder Ang.)?
    Gibt es einen „Durchrechnungszeitraum“ (ev. lt. KV möglich – müsste man sich dann im jeweiligen KV anschauen)?
    Zur letzten Frage: Gibt es eine Verfallsfrist im KV oder im Dienstvertrag?

    LG

    als Antwort auf: Elternteilzeitkarenz #22426

    Hallo B.!

    Eine 3. Sonderzahlung hat keine Auswirkung auf die Zuverdienstgrenze von 16.200,– bez. Kinderbetreuungsgeld.
    Somit gefahrlos!
    (Außerdem musst du arbeitsrechtlich diese Sonderzahlung sogar gewähren!)

    LG

    als Antwort auf: Taggeld – Baugewerbe #22122

    Hallo Doris!

    Mit entsprechender Argumentation müsste es in diesem Fall doch möglich sein, einen etwaigen „Angriff“ der GPLA abzuwehren. Denn hier wurde ja kein „Wohnsitz“ im üblichen Sinne begründet.

    Mein Tipp: Ich würde das bereits jetzt mit dem zuständigen Finanzamt abklären – schriftliche Anfrage § 90 EStG.

    LG

    als Antwort auf: All in und Feiertagsarbeit #23094

    Liebe Gaby!

    Vereinbarungssache – wenn im Vertrag „sämtliche Mehrleistungen“ durch die Entlohnung abgedeckt sind, keine zusätzliche Entlohnung.

    LG

    als Antwort auf: fr. DN: BV-Beitrag Lohnnebenkostenpflichtig? #22253

    Liebe Brigitte!

    Boah, da habe ich aber Glück gehabt!

    LG

    als Antwort auf: Vertausch Rangfolge – welche Folgen? #23136

    Hallo Annett!

    Oje!
    Nein, leider keine Idee.
    Hat jemand vielleicht eine?

    LG

    als Antwort auf: Urlaubsteiler #23205

    Hallo Gaby!

    Kurz und bündig: JA!

    LG

    als Antwort auf: fr. DN: BV-Beitrag Lohnnebenkostenpflichtig? #22251

    Hallo Brigitte!

    Nein, frei in allen Abgaben.
    Siehe dazu auch ein brandaktueller Beitrag in der PV-Info Dezember!

    LG

    als Antwort auf: Rückverrechnung SZ #23206

    Hallo Gaby!

    Ja, definitiv!

    LG

    als Antwort auf: NÄCHTIGUNGSGELD #21895

    Hallo Romana!

    Sehr gern geschehen.

    LG

    als Antwort auf: NÄCHTIGUNGSGELD #21894

    Hallo Romana!

    Ja, das geht bis zum steuerlichen Höchstbetrag von EUR 15,–, weil auch das Tagesgeld nach mehr als den 6 Monaten weiterhin steuerfrei bezahlt werden kann.

    LG

    als Antwort auf: L16 und Wiedereintritt #22823

    Hallo Annett!

    Ja, 2 Stück L16.

    1. L16: Sv-Teil von (vermutlich) 01 – 12 (da UEL bis Dez.)
    2. L16: Sv-Teil von 12 – 12

    LG

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