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Hallo Birgit!
Es gibt da so eine „Ausnahmeentscheidung“, die die gesetzliche Abfertigung im Metallbereich betroffen hat.
OGH vom 30.03.2006, 8ObA87/05k
Siehe dazu auch PV-Info 7/2006, 20!
LG
Liebe rawuzl!
Leider warten wir noch immer auf den Wartungs-Erlass (es könnte sich noch etwas Entscheidendes ändern – gegenüber dem LSt-Protokoll, meine ich).
Bin auch schon sehr gespannt darauf.
LG
Hallo Julia!
O.K., dann passt ja das Beispiel 1.
Beispiel 2 ist tatsächlich falsch, auch ich komme unter Berücksichtigung der 20%-Regel auf einen DNA zur SV von 118,24.
LG
Hallo Natascha!
6 Werktage (25.12. ist ja ein Feiertag).
LG
Hallo Karin!
Spannend, spannend.
Danke für diese Info.
Ich habe mir das Judikat jetzt angesehen und konnte dahingehend keinen „großartigen“ Hinweis feststellen.
Denn wenn man schon die „kalendertägliche Aliquotbetrachtung“ bei den Kilometern ansetzt, müsste das dann auch für den Sachbezug gelten (was jedoch dann der RZ 175 in den LSt-RL widerspricht).
So wie es jetzt gehandhabt wird, klingt das nach „Rosinenpicken“ für die Finanz (wenn ich mal ein bisschen böse sein darf).LG
Liebe Claudia!
Sehr gern geschehen.
LG
Alles klar, Julia.
Dann schaue ich morgen wieder rein.LG
Hallo Julia!
Sehr gern geschehen.
LG
Hallo Julia!
Hm? SV hat eigentlich mit Pfändung nichts zu tun.
Dieses Beispiel würde mich stark interessieren – ist das irgendwo öffentlich zugänglich?
Wenn nicht, bitte ich um noch ein Posting mit den Daten, wenn’s geht.LG
Liebe Sabine!
Tja, da wünsche ich dir dann „Alles Gute“ dafür …. 😉
LG
Hallo Julia!
Eindeutig für ALLE Sachbezüge.
LG
Hallo Karin!
Meine feste Meinung dazu: 500 km x 3 = 1.500 km, da der Sachbezug ja für volle 3 Monate berechnet werden muss.
LG
Lieber Mathias, hallo Claudia!
Kleine Ergänzung zum Beitrag von Mathias!
Die Rechtsansicht der GKK hat sich bezüglich der BGR D1p (GF Beteiligung bis 25% mit Sperrminorität) verändert. Nunmehr ist auch der IE-Beitrag abzuführen (siehe dazu Beitragsgruppenschema 2011, Seite 68).
Das habe ich auch erst vor kurzem mitgekriegt.LG
Hallo Sabine!
Ich sehe das schon so, dass sich „Burschenzimmer“ und „freies Mittagessen“ so weit vertragen können, dass kein Sachbezug ausgelöst wird.
Ich denke da jetzt in die Richtung Hotelerie, da kann das auch vorkommen und löst dort meines Erachtens auch keinen SB aus.
Wichtig ist, wie du richtig schreibst, dass die DN NICHT in die Hausgemeinschaft aufgenommen sind, denn sonst wird’s zum Problem.Die Definition der „wirtschaftlichen Hausgemeinschaft“ ist ja wirklich eine tolle Sache – da gibt’s kaum was zu finden drüber.
Ich denke, dass es sich dabei um so typische Tätigkeiten wie z.B. Kinderbetreuung oder Haushaltsführung handeln muss, damit man in diese Hausgemeinschaft wirtschaftlich aufgenommen ist.LG
Hallo Gaby!
Eindeutig keine Verpflichtung, ist eine Kann-Bestimmung.
Und richtig, bei der Veranlagung passiert im Prinzip das Gleiche, nur mit weit mehr Möglichkeiten für den Steuerpflichtigen.LG
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