Roland

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  • als Antwort auf: Postensuchtage – befristetes DV #23582

    Liebe Brigitte!

    Sehr gern geschehen.

    LG

    als Antwort auf: Vorzeitiges Ende Karenz #23572

    Liebe Gaby!

    Dazu noch eine kurze Ergänzung:
    Es sind 13 Wochen in einem vollen Karenzjahr (Achtung: Aliquotierung, sofern nicht das gesamte Jahr in Karenz!!!).

    LG

    als Antwort auf: Frage betr. Dienstfahrt/Dienstreise IT #23600

    Hallo Hans!

    Unstrittig steht dem DN lt. KV das km-Geld in Höhe von 0,42 Euro und ein Taggeld von 26,40 Euro bei einer DR über 11 Stunden zu (Stundenberechnung eindeutig vom Verlassen des Wohnortes bis zur Rückkehr zu demselbigen).

    Ob die „Reisezeit“ dann auch als Arbeitszeit zu rechnen ist, ist leider eine „strittige“ Angelegenheit.

    Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass (wenn die Fahrt mit dem arbeitnehmereigenen PKW vom DG angeordnet wurde) sie innerhalb der NAZ als vollwertige Arbeitszeit (und zwar mE von der Wohnung weg) zu behandeln ist – ein Hinweis darauf findet sich auch in deinem KV (siehe § 8 Abs. 4) in Verbindung mit § 8 Abs. 1 lit. d) – beide kurz dargestellt:

    Abs. (1) lit. d) Die Dienstreise beginnt, wenn sie von der Betriebsstätte
    aus angetreten wird, mit dem Verlassen der
    Betriebsstätte. In allen anderen Fällen beginnt die
    Dienstreise mit dem reisenotwendigen Verlassen
    der Wohnung. Die Dienstreise endet mit der Rückkehr
    zur Betriebsstätte bzw. mit der reisenotwendigen
    Rückkehr zur Wohnung.

    Abs. (4) Dienstreisen außerhalb der Normalarbeitszeit:
    a) Aktive Reisezeit: Soweit Dienstnehmer bei einer
    Dienstreise/Dienstfahrt über Aufforderung des
    Dienstgebers das KFZ selbst lenken, wird diese Arbeitszeit
    im Verhältnis 1 : 1 abgegolten.

    Hinweis von mir: Der KV bezieht sich auf Reisezeiten außerhalb der NAZ (Achtung: kein Zuschlag!). Innerhalb der NAZ natürlich dann vollwertige Arbeitszeit.

    Für die Fahrten zu den Kunden gibt es aber auch einige gewichtige Gegenstimmen, z.B. von Gerhartl in der PV-Info 9/2007:

    Was gilt als Reisezeit?
    Gem § 20b Abs 1 Arbeitszeitgesetz (AZG) liegt Reisezeit dann vor, wenn der Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers vorübergehend seinen Dienstort (seine Arbeitsstätte) verlässt, um an anderen Orten seine Arbeitsleistung zu erbringen, sofern der Arbeitnehmer während der Reisebewegung keine Arbeitsleistung zu erbringen hat.

    Abgrenzung zu Wegzeiten
    Wegzeiten , das sind jene Zeiten, die der Arbeitnehmer für den Weg von zu Hause in die Arbeitsstätte und zurück aufwenden muss, sind keine Arbeitszeiten. Im Falle wechselnder Arbeitsstätten ist die Reisebewegung von zu Hause zu einer dieser Arbeitsstätten Wegzeit, die Reisebewegung zwischen den verschiedenen Arbeitsstätten hingegen Reisezeit.

    Tritt der Arbeitnehmer die Reisebewegung nicht vom Dienstort, sondern vom Wohnort aus an, so gilt als Reisezeit die (allfällige) Verlängerung der Dauer der Reisebewegung (vom Wohnort aus) im Vergleich zur fiktiven Wegzeit (vom Wohnort zum Dienstort).

    Beispiel

    Der Arbeitnehmer arbeitet in Wien und wohnt in St. Pölten. Zu einer Dienstreise nach Linz fährt der Arbeitnehmer nicht von Wien (fiktive Fahrzeit: zwei Stunden), sondern von St. Pölten (tatsächliche Fahrzeit: eine Stunde) weg. Die Fahrzeit vom Wohnort (St. Pölten) zum Dienstort (Wien) beträgt ebenfalls eine Stunde. Ist die Fahrzeit von St. Pölten nach Linz Reisezeit?

    Lösung:

    Da der Arbeitnehmer dadurch, dass er die Reise vom Wohnort aus antritt, nicht länger unterwegs ist als bei Zurücklegung der Wegzeit von zu Hause zum Dienstort , ist die Fahrzeit von St. Pölten nach Linz nicht Reisezeit, sondern Freizeit .

    Hoffentlich bist du auch nach diesen Ausführungen noch der „Hans im Glück“, ich wünsche es dir auf alle Fälle,

    liebe Grüße

    als Antwort auf: Postensuchtage – befristetes DV #23584

    Hallo Brigitte!

    Es gibt aber auch eine Entscheidung, wonach die Befristung nach Ende des Lehrverhältnisses „sachlich ungerechtfertigt“ ist (und daher für mich eindeutig rein im Interesse des DG liegt).
    (OGH 9 ObA 10/06w vom 2. März 2007)

    LG

    als Antwort auf: Vorzeitiges Ende Karenz #23573

    HAllo Gaby!

    Das (eigenständige) geringfügige Beschäftigungsverhältnis wird beendet, das karenzierte DV lebt wieder auf –> bitte beachten: Elternteilzeit!
    Hinweis auf Einkünftegrenze beim KBG ist super, verpflichtet bist du dazu nicht.

    LG

    als Antwort auf: Urlaubsumrechnung + ATZ #23567

    Liebe Birgit!

    Dieses Thema ist leider noch immer nicht geklärt (da gibt es eindeutig mehr Fragen als Antworten dazu).
    Zu deinem Fall: Dein DN hat schlicht gesagt noch 10 Tage Urlaub offen mit dem aktuellen Beschäftigungsausmaß.
    Da gibt es mE nach österreichischem Recht nichts zu rütteln, auch wenns nach „Vorteil“ ausschaut (übrigens würde an dieser Auslegung mE auch die EuGH-Entscheidung nichts ändern, auch wenn es dazu sicher verschiedene Meinungen gibt).

    LG

    als Antwort auf: Sachbezug – Aufrollung? #23300

    Hallo Stephanie!

    Aufrollverpflichtung nach wie vor (auch nach dem 15.2.) in der SV mit Korrektur BN und BGN, allerdings ist mit 15.2. in der Lohnsteuer „Schluss“ (wegen der Veranlagungen).
    Versteuerung somit als „Nachzahlung“ für abgelaufene Kalenderjahre (am besten mit dem Softwarehaus klären bezüglich der „technischen“ Abwicklung).

    LG

    als Antwort auf: Postensuchtage – befristetes DV #23583

    Liebe Brigitte!

    Ja, hat er, weil die Befristung eindeutig vom DG ausging (und in seinem Interesse lag!).

    Siehe dazu ein richtungsweisendes OGH-Urteil:
    OGH vom 28.11.2007, 9ObA148/07s

    Es gibt auch eine interssante Abhandlung in der ASoK 12/2007, wobei dieses Urteil aber noch nicht eingeflossen ist.

    LG

    als Antwort auf: Gleitzeit und Überstundenpauschale #23580

    Hallo!

    Meines Erachtens baut sich zuerst das „Gleitzeit-Plus“ auf und erst nachdem die maximale Übertragungsmöglichkeit überschritten wird (eine Ausnahme wäre dann gegeben, wenn die max. tägliche NAZ, die 9 oder 10 Stunden betragen kann, überschritten wird), handelt es sich um Überstunden.
    Beobachtungszeitraum ist in deinem Fall dann das Jahr und nicht der Monat.

    Also wäre ich mit der bisherigen Vorgangsweise nicht einverstanden.
    „Wissenschaftlich“ nachweisen kann ich es aber nicht, dass diese Vorgangsweise „falsch“ wäre.

    LG

    als Antwort auf: Muss der DG Diäten zahlen? #23591

    Guten Morgen Bina!

    Sehr gern geschehen.

    LG

    als Antwort auf: KT-Regelung in der Anlaufphase auch bei Ausland? #23577

    Hallo Gaby!

    Ja – Auszahlung muss halt natürlich nach der KT-Regelung erfolgen.

    LG

    als Antwort auf: Muss der DG Diäten zahlen? #23589

    Hallo Bina!

    Dazu aus dem „großen Ortner“; Kapitel 22.2:

    22.2. 434 Arbeitsrechtliche Hinweise
    Unternimmt der Dienstnehmer eine Dienstreise, erwachsen ihm i.d.R. neben den Fahrt- und Nächtigungskosten Mehrauslagen für die erhöhten Lebenshaltungskosten.

    Der Dienstnehmer hat gem. § 1014 ABGB neben dem Ersatz der Fahrt- und Nächtigungskosten grundsätzlich auch Anspruch auf Ersatz der Mehrauslagen für die erhöhten Lebenshaltungskosten. Im Allgemeinen enthalten die Kollektivverträge bzw. die Betriebsvereinbarungen dafür genaue Abgeltungsbestimmungen.

    Sieht der anzuwendende Kollektivvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung diesbezüglich keine Regelung vor, empfiehlt es sich, eine individuelle Regelung darüber zu treffen.

    Der Ersatz der anlässlich einer Dienstreise entstandenen Aufwendungen kann

    • pauschal 1),

    • nach festen Sätzen 1) oder

    • nach den tatsächlichen Aufwendungen

    erfolgen.

    1)
    Da die Bestimmung des § 1014 ABGB dispositiv (abdingbar) ist, können auch pauschale bzw. durch feste Sätze einschränkende Vergütungen gewährt werden. Zwingende kollektivvertragliche Bestimmungen dürfen dadurch nicht verletzt werden.

    Kommentar dazu von mir:
    Ich glaube eher nicht, dass Unentgeltlichkeit vereinbart werden kann.
    Unbestritten ist jedoch, dass, wenn keine RK bezahlt werden, der AN die „Differenz-Reisekosten“ bei der AN-Veranlagung geltend machen kann.

    LG

    als Antwort auf: Taggeld brutto oder netto? #23570

    Hallo Filip!

    Das ist alles Sache des KV’s, der den Anspruch auf die Reisekostenentschädigungen regelt.

    LG

    als Antwort auf: All-In Verträge #23587

    Hallo Angie!

    Ist auch mit „anderen DN“ möglich.
    „Zwischen Tür und Angel“ kann ich dir jedoch nicht weiterhelfen.
    Ich empfehle dir dazu eine geeignete Fachliteratur (z.B. den „großen“ Ortner).

    LG

    als Antwort auf: Pendlerpauschale mehrmals gleichzeitig #23358

    Hallo payroll!

    Das kommt für mich aus dieser Judikatur auch raus, dass eine zweite PP dann zusteht, wenn überwiegend im LZZR Fahrten von der Wohnung zur 2. Arbeitsstätte (also salopp formuliert: mind. 3 x pro Woche) getätigt werden.

    LG

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