Roland

Verfasste Forenbeiträge

Ansicht von 15 Beiträgen – 331 bis 345 (von insgesamt 2,327)
  • Autor
    Beiträge
  • als Antwort auf: Dienstende – Änderung #23874

    Hallo Gerhard!

    Grundsätzlich ist es (einvernehmlich) möglich, das Datum der Beendigung des DV nach vor zu verlegen.
    Nachdem jetzt auch noch nicht 7 Tage seit dem 31.10. vergangen sind, sehe ich auch meldungstechnisch kein Problem.

    LG

    als Antwort auf: Abgangsentschädigung: Lohnsteuer-Berechnung #23864

    Hallo!

    Zu Frage 1 + 2:
    Sieh dir mal bitte diesen UFS an:
    UFS Wien RV/0925-W/09
    vom 26.04.2010.

    Der Unterschied in diesem Judikat zu deinem Fall ist, dass praktisch „vorsorglich“ eine Einmalleistung des DG zur Zustimmung der Auflösung des DV vereinbart wurde.
    In diesem Fall entschied also der UFS auf Besteuerung gem. § 67 Abs. 8 lit. b) (Verzicht auf Arbeitsleistung für zukünftige Perioden), heißt 1/5 frei, 4/5 nach Tarif für den Gesamtbetrag.

    Deinen Fall findet man mE dann in den LSt-RL RZ 11103, Fall D, Unterfall a)

    Fall D:
    Der Arbeitnehmer ficht die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit an. Arbeitgeber und
    Arbeitnehmer schließen einen Vergleich.
    a) Es wird vereinbart, dass die Kündigung aufrecht bleibt und der Arbeitnehmer erhält für
    den Verzicht auf die Kündigungsanfechtung eine bestimmte Summe.
    Wie ist diese Zahlung zu versteuern?
    In diesem Fall ist die Versteuerung gemäß § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 vorzunehmen.

    Kommentar dazu: Dann hätten (oder haben) wir den Vorteil, dass 7.500,– mit 6% versteuert werden können, wenn sich der DN in der Abfertigung „Neu“ befindet.

    Das Ganze ergibt jetzt ein sehr kurioses Bild:
    Bei einer „vorsorglichen“ Zahlung, um die Einwilligung in die Auflösung zu bekommen: § 67 Abs. 8 lit.b) (auf Grund der UFS-Judikatur).
    Ist dagegen bereits eine Kündigung ausgesprochen und ficht der AN die Kündigung an und kommt es im weiteren Verlauf zu einem Vergleich, dann Besteuerung nach § 67 Abs. 8 lit. a) (auf Grund der LSt-RL).

    So richtig „überzeugt“ bin ich aber von der LSt-RL nicht, daher mein Tipp:
    Schriftliche Anfrage an die Finanz mit dem Sachverhalt richten und ob die Besteuerung als Vergleich gem. LSt-RL RZ 11103 Fall D auf deinen Fall „übertragbar“ ist.

    Die 3. Frage habe ich leider nicht ganz verstanden.

    LG

    als Antwort auf: Errechneter Ersteintritt bei Karenz #23859

    Hallo MaryHub!

    Ich fürchte, dass ich gerade voll auf der Leitung stehe – was benötigst du konkret und was ist mit diesen Vordienstzeiten gemeint?

    LG

    als Antwort auf: SZ bei Abfertigung alt #23772

    Liebe Astrid!

    Sehr gern geschehen.

    LG

    als Antwort auf: 2 Tage Urlaub aber krank #23854

    Hallo Sabine!

    Da der Krankenstand schon vor Beginn des Urlaubs festgestanden ist, kan der Arbeitnehmer von dieser Urlaubsvereinbarung einseitig zurücktreten.
    D.h. die 2 Tage dürfen natürlich nicht vom Urlaubskontingent abgezogen werden.

    Übrigens wäre der Urlaub erst dann durch Krankenstand unterbrochen, wenn der Krankenstand LÄNGER als 3 Tage andauert.

    LG

    als Antwort auf: Feiertagsarbeitsentgelt #23846

    Hallo Sina!

    Das ist leider ungeklärt.
    Die Finanzämter geben uns allerdings die Information, dass wird das FAE (weiterhin) steuerfrei abrechnen dürfen, somit geht man glaube ich auch kein allzu großes Risiko ein, es so zu machen.
    Persönlich bin ich eher der Ansicht, dass es sich beim FAE um einen Grundlohn für die Arbeitsleistung am Feiertag handelt und somit eigentlich pflichtig wäre.

    LG

    als Antwort auf: Mehrarbeit – Überstundenarbeit die 2te #23847

    Hallo Niki!

    In deinem ersten Beispiel ist es tatsächlich so, dass die gesamte „Mehrleistung“ am Freitag und am Samstag Überstunden sind (eindeutig, weil die NAZ der Vollzeitkräfte überschritten ist).

    Beim zweiten Beispiel wäre es auch tatsächlich so, wie du es schreibst (interpretiere ich mal so):
    Jede Stunde nach nach 16 Uhr von Mo. – Mi. ist eindeutig eine Überstunde.
    Am Do. und am Fr. hast du jeweils von 14 – 16 Uhr (Teilzeit-)Mehrarbeit, was darüber hinausgeht, ist wieder Überstunde.

    LG

    als Antwort auf: SZ bei Abfertigung alt #23770

    Hallo Astrid!

    Alles korrekt, wobei anstatt dem Wort „Gehalt“ bei der Abfertigung die Wendung „monatliches Entgelt“ passender ist.

    LG

    als Antwort auf: Bitte Hilfe!!! Jahresboni und Spitzenprovision #23811

    Hallo Tina!

    Sehr gern geschehen.

    LG

    als Antwort auf: Bitte Hilfe!!! Jahresboni und Spitzenprovision #23809

    Hallo Tina!

    Bin leider mit der Antwort spät dran, momentan zu starke Auslastung.
    Vielleicht hilft’s aber noch:
    Deine Jahresboni sind sicher so O.K., wenn auch (theoretisch, wird in der Praxis kaum gemacht) die SV aufzurollen wäre (ins Vorjahr). Wenn die GKK deine Vorgangsweise immer akzeptiert hat, lasse es daher bitte so.

    Die Provisionsspitze jedoch ist lohnsteuerlich jedoch nicht korrekt. Dem Grundsatz nach wäre es ein laufender Bezug, d.h. bei Auszahlung bis 15.2. Aufrollung ins Vorjahr, bei Zahlung nach dem 15.2. muss man unterscheiden zwischen „willkürlicher“ und „unwillkürlicher“ Nachzahlung.
    Willkürlich = laufender Bezug im Auszahlungsjahr (sechstelerhöhend)
    Unwillkürlich = Besteuerung als NZ (1/5 pauschal frei, 4/5 pflichtig) natürlich ohne Sechstelerhöhung

    LG

    als Antwort auf: SZ bei Abfertigung alt #23768

    Liebe Petra + Astrid!

    Kleiner Einspruch bezüglich der Auszahlungsmodalität.
    Bei DN-Kündigung wegen Inanspruchnahme der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer kann die Abfertigung (von Anfang an!) in monatlichen Teilbeträgen bezahlt werden, wobei eine Rate mindestens ein halbes ME abgelten muss.

    LG

    als Antwort auf: Sachbezug während Karenz #23842

    Hallo Magda!

    Welche Versicherung ist gemeint?

    Wenn ein Sachbezug während der Karenz weiter gewährt wird, ist er sv-frei, aber LSt, DB, DZ und Komm.St. pflichtig.

    Bei Bezahlung von Boni würde wohl richtigerweise in der SV in den Anspruchszeitraum gerollt werden müssen, in der Lohnsteuer ist es grundsätzlich ein Sonstiger Bezug gem. § 67 Abs. 1+2.

    LG

    als Antwort auf: Au-Pair #23737

    Hallo Sabine!

    Boah, du hast schon öfters Fälle, die gibt’s gar nicht …
    Würde mich mit einem Spezialisten der GKK „kurzschließen“ …

    Liebe Grüße

    als Antwort auf: Nebendienstort – Fahrtvergütungen? #23745

    Hallo IZTEAM!

    Es handelt sich dabei trotzdem um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, somit sehe ich keine Chance, die U-Bahn-Karten steuerfrei abrechnen zu können – den richtigen Grund habt ihr ja schon genannt.
    Sie können aber mE auf alle Fälle sv-frei behandelt werden (als Fahrtkostenersatz).

    Liebe Grüße

    als Antwort auf: Promotion-Tätigkeit #23656

    Hallo Doris!

    Nein, tut mir leid, nicht wirklich.
    Ein freier Dienstvertrag kommt ja wahrscheinlich für diese Tätigkeit auch nicht in Frage, oder?

    LG

Ansicht von 15 Beiträgen – 331 bis 345 (von insgesamt 2,327)