Roland

Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: Krankenstand während UEL #24098

    Hallo Simone!

    Der Krankenstand während der UEL ändert nichts mehr!

    LG

    als Antwort auf: Berechnung Sonderzahlung #24228

    Hallo!

    Würde mit Ende April 2012 die aliquoten SZ einfach abrechnen.
    Und dann mit Ende Julie die aliquoten SZ vom anderen KV.

    LG

    als Antwort auf: Sachbezug PKW während Karenz + gfg DV #24224

    Hallo Sabine!

    Hab eine Antwort beim „anderen Beitrag“ gepostet.
    Ist aber mit niemandem abgesprochen.

    Zur buchhalterischen Seite: mE sind das weiterhin auf alle Fälle Betriebsausgaben.

    LG

    als Antwort auf: Firmen-PKW in Karenz bei 2. Dienstverhältnis #23686

    Liebe KollegInnen!

    Leider habe ich da auch keine „wissenschaftlich fundierte“ Antwort.

    Logisch erschiene mir aber folgende Vorgangsweise:
    Ab Beginn der 2. Beschäftigung: Kein SB mehr im „karenzierten“ Dienstverhältnis, dafür SB anzusetzen im 2. DV (= sehr gefährlich, da mit hoher Wahrscheinlichkeit eine ev. „Geringfügigkeit“ flöten gehen würde, daher sind wir mE mit der Möglichkeit beschränkt, dies maximal für 13 Wochen in einem vollen Karenzjahr vollversichert zu tun).

    Diese Meinung ist aber „aus dem hohlen Bauch“ heraus.

    LG

    als Antwort auf: Sachbezug Parkmöglichkeit #24112

    Hallo Dani!

    Sehr gerne!

    LG

    als Antwort auf: Parkgebühren-SB oder Versteuerung Kostenerstattung Garage #24165

    Hallo KEA!

    Die Garage (Abstellplätze) befindet sich mitten in einer Gebührenzone, richtig?
    D.h. die Kurzparkzone in der Garage ist auch kostenpflichtig? wenn ja –> Folge: mE ist dann auf alle Fälle ein SB anzusetzen.
    Hinweise zu diesem Ergebnis findest du in den RZ 191 und 195 LSt-RL.

    LG

    als Antwort auf: Sachbezug in Karenz über Geringfgkt. #24147

    Hallo Markus!

    Nicht so kompliziert!

    Ein Sachbezug während Mutterschutz / Karenz ist sv-frei – somit hast du keine Probleme wegen Verlust Kündiungsschutz etc.
    (Siehe „großer Ortner“ Kapitel 20.3.1)

    LG

    als Antwort auf: Einstufung nach Karenz #24157

    Hallo Maria!

    Da lässt sich generell, wenn jemand den KV und eure „Tabelle“ nicht „kennt“ schwer etwas sagen.
    Vielleicht meldet sich ja noch ein „Spezialist“ für diesen KV.
    Komisch sieht das schon aus, dass bei eurer „Tabelle“ der KV „unterlaufen“ wurde.

    LG

    als Antwort auf: Mittagspause auf Dienstreisen #24107

    Hallo Stephanie!

    JA!!

    LG

    als Antwort auf: Altersteilzeit Antrag – Bruttoentgelt #24227

    Hallo Manfred!

    Diese Meinung wird fast immer vom AMS vertreten, ist aber uE (jenes von div. Vortragenden) grundlegend falsch.
    Bedenke z.B., wenn du nur den KV bezahlst, hätten wir ja dann beim „12-Monats-Schnitt“ einen Wert, der unter KV liegt. Das kann niemals im Sinne des Erfinders sein.

    LG

    als Antwort auf: Sachbezug Parkmöglichkeit #24110

    Hallo Daniela!

    Der Hof ist einer parkraumbewirtschafteten Zone, oder?
    Wenn ja, dann

    a) SB = 14,53
    b) Kein SB
    c) SB = 14,53

    LG

    Roland

    als Antwort auf: Sachbezug PKW – Kostenbeitrag #24321

    Hallo Sandy!

    Siehe RZ 187 LSt-RL:
    Die Angemessenheitsprüfung (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988) erstreckt sich auch auf
    Personen- und Kombinationskraftwagen, die ausschließlich von Arbeitnehmern des
    Unternehmens genutzt werden. Eine Kürzung der Anschaffungskosten für den
    Unternehmensbereich entfällt insoweit, als der Arbeitnehmer hinsichtlich des
    unangemessenen Teiles der Aufwendungen Kostenbeiträge leistet, wobei Kostenbeiträge in
    diesem Fall zuerst gegen unangemessene Aufwendungen zu verrechnen sind, ein
    übersteigender Teil hingegen den Sachbezugswert kürzt (Beispiele siehe EStR 2000
    Rz 4782).

    LG

    als Antwort auf: Arbeitsaufzeichnung bei Telearbeit #24072

    Hallo!

    Der Grundsatz lautet: Die genauen Arbeitszeiten (nicht nur das Ausmaß, sondern auch von bis) sind zwingend aufzuzeichnen!

    LG

    als Antwort auf: §68(1) EStG – bei gebrochener Periode #24071

    Liebe KollegInnen!

    Siehe RZ 1147 LSt-RL:

    1147
    Überschreiten die insgesamt für einen Monat ausbezahlten Zulagen und Zuschläge den
    Freibetrag von 360 Euro und sind die zehn Überstunden des § 68 Abs. 2 EStG 1988 noch
    nicht ausgeschöpft, ist für die nach § 68 Abs. 1 EStG 1988 nicht mehr begünstigten
    Überstundenzuschläge (bis höchstens 50% des Grundlohnes) auch die Befreiung des § 68
    Abs. 2 EStG 1988 zu berücksichtigen. Der Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 und 2 EStG 1988
    kann bei Arbeitgeberwechsel innerhalb eines Lohnzahlungszeitraumes sowie bei mehreren
    Dienstverhältnissen gleichzeitig von beiden Arbeitgebern stets in voller Höhe berücksichtigt
    werden.

    LG

    als Antwort auf: SFN-Zuschläge #24316

    Hallo Daniela!

    SFN-Zuschläge sind eindeutig sv-pflichtig.

    Lohnausfallsprinzip muss gezahlt werden, egal ob Krankenstand oder Feiertag.
    Wir haben gemäß § 68 Abs. 7 jedoch eine unterschiedliche steuerliche Behandlung:
    Steuerfreie Bezugsbestandteile, die im Krankentgelt weiterbezahlt werden, bleiben frei, im Urlaubsentgelt werden sie pflichtig.

    LG

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