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Hallo, Roland
Nochmals danke für deine Info, mittlerweile habe ich es begriffen!
Danke und lb. Grüße
MimiLieber Roland!
zuerst einmal danke für die schnelle Antwort. Ich bin aber nicht ganz klar gekommen, daher gebe ich nochmals die Angaben bekannt.
Durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt der letzten 12 Monate vor Übertritt in Altersteilzeit 2.300,–
Beitragsgrundlage in SV für die vor Übertritt in AZ gleistete Arbeitszeit ab 1.1.09 2.380,–
Das der verringerten Arbeitszeit entsprechende monatliche Bruttogehalt ab Übertritt in AZ 1.190,- 1.190,– + 555,– = 1.745,– das habe ich als Bruttobezug, ist das auch falsch?
Lohnausgleich 555,–
Dienstgeberbeiträge zum Lohnausgleich 118,38
zusätzliche D und DG-Beiträge zur Differenz 243,84
Alter ist 55 Jahre
Vom AMS bekommen wir 917,22 Euro.Gehalt + Lohnausgleich = 1.190,– + 555,– = 1.745,– +DN Anteil 118,38 —-ergibt eine Bemessungsgrundlage für DB,DH Kst. 1.863,38
Könntest du mir bitte das nochmals ansehen
Ganz lieben Dank für deine HilfeMimi
27.6.2009 um 9:10 Uhr als Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Änderung von Teilzeit auf Vollzeit #21640Danke für die Antwort!
Liebe Grüße
Mimi26.1.2009 um 8:07 Uhr als Antwort auf: Berufsunfähigkeits-Pensionsantritt wähend Altersteilzeit #20779Hallo,
der Antrag auf Berufsunfähigkeitspension wurde abgelehnt, sie hat nun von der Blockphase in die reduzierte Arbeitszeit gewechselt, wenn sie dann doch in Pension gehen kann, ist das ein triftiger Grund und wir müssen dem AMS nichts zurückzahlen.Gruß Mimi
Danke für die schnelle Antwort! Alles Gute für das Jahr 2009 und liebe Grüße
MimiIch habe jetzt noch eine Frage: Wenn wir anstatt im März 2009 bereits ab 1.1. 2009 die Lohnerhöhung vornehmen, muss ich dann gleich den erhöhten Gehalt als Beitragsgrundlage beim AMS angeben oder im Jänner nochmals eine Änderung schicken.
Danke
MimiGanz lieben Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage!
Mimi
Herzlichen Dank für die rasche Antwort!
Liebe Grüsse
MimiHallo, guten Morgen!
bei meiner Anfrage handelt es sich um einen Arbeiter im Holz- und kunststoffverarbeitenden Gewerbe (Tischler).
Hier der genauer Wortlaut des KV:Das Breitbandmodell des § 4b sieht einen Durchrechnungszeitraum von 52 Wochen vor. Im Jahresdurchschnitt muss die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden betragen. Die Bandbreite pro Woche innerhalb des Durchrechnungszeitraumes beträgt zwischen 35 und 45 Stunden. Ein Unterschreiten der 35 Stundenwoche ist möglich, wenn der Zeitausgleich in ganzen Tagen erfolgt. Von der 41. bis zur 45. Stunde gebührt ein Zeit- oder Geldzuschlag von 10 % (anstelle von bisher 50 % Geldzuschlag). Die tägliche maximale Normalarbeitszeit beträgt 9 Stunden.
Darüber hinaus ermöglichen die §§ 4 und 4a mit dem Einarbeiten in Verbindung von Feiertagen ein weiters Maß an Flexibiliät.Herzlichen Dank und einen lieben Gruss
MimiDanke, der Rat kam von unserem Versicherungsmakler!
Gruß
Mimi -
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