Unfallversicherung direkt vom Bruttogehalt

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  • #14474

    Wenn die Prämien für Unfall- oder Zusatzpensionsversicherung vom Arbeitgeber vom Bruttogehalt abgezogen und überwiesen werden, mindert das die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer?

    #20043

    Liebe Mimi,

    das kann man, wie so oft, leider nicht benatworten ohne mehr Infos zu haben. Schau mal in § 26 Z 7 EStG nach, dort sind die Entgeltbestandteile aufgezählt, die nicht zum Arbeitslohn zählen. Eine Unfallversicherung ist dort jedenfalls nicht gennant. Achte aber auch auf den Fallstrick der Gehaltsumwandlung (letzter Absatz der zitierten Stelle).

    LG
    Stefan

    #20044

    Danke, der Rat kam von unserem Versicherungsmakler!
    Gruß
    Mimi

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