Freiwillige Abfertigung bei Selbstkündigung

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  • #14514

    Eine Angestellte 54 Jahre, 20 Jahre im Betrieb, Abfertigung alt, kündigt selbst aus privaten Gründen. In ihrem Dienstzettel steht der Passus: „Bei Selbstkündigung verpflichtet sich der Arbeitgeber, Frau N.N. eine freiwillige Abfertigung in Höhe der gesetzliche zustehenden Abfertigung zu zahlen“.

    Frage: Wird diese freiwillige Abfertigung (= 9 Monatsgehälter) begünstigt versteuert – Viertelregelung + Zwölftelregelung?
    Wird die Höhe der freiwilligen Abfertigung bei Beitragsprüfung beanstandet?

    Danke
    Mimi

    #20126

    Hallo Mimi!

    1. Frage: Ja, kann begünstigt nach § 67 / (6) versteuert werden.
    2. Frage: Keine Beanstandung bei der Beitragsprüfung.

    LG

    #20127

    Herzlichen Dank für die rasche Antwort!
    Liebe Grüsse
    Mimi

    #20128

    Hallo Mimi!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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