Martin

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  • als Antwort auf: Buchhalter/in für Steuerberater in 1010 gesucht #20543
    Martin
    Teilnehmer

      Liebe KollegInnen!

      Die Stelle Buchhaltung und Personalverrechnung ist noch offen. Weiters sind noch folgende Stellen ausgeschrieben:

      Assistant Wirtschaftsprüfung (m/w) Assistant WP Wien
      Berufsanwärter (m/w) Berufsanwärter Wien
      Buchhalter (m/w) Buchhalter Wien
      IT-Audit Assistant IT- Audit Wien
      Personalverrechner (m/w) Lohnverrechner Wien
      Praktikant Wirtschaftsprüfung (m/w) Praktikant Wien
      Professional Wirtschaftsprüfung (m/w) Professional WP Wien
      Sekretariat Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung (m/w) Sekretariat Wien
      Tax Manager (m/w) Steuerberater Wien

      Das Leistungsspektrum umfasst:
      Nationale und internationale Wirtschaftsprüfung,
      Nationale und internationale Steuerberatung,
      Financial Advisory
      Accountancy Services (Buchhaltung, Lohnverrechnung etc).

      Zu unseren Klienten zählen Unternehmen aus allgemeinen Wirtschaftsbereichen, insbesondere dem Industrie-, Handels-, Finanz-, und Dienstleistungsbereich, ebenso wie Vereine, Stiftungen, Universitäten, Museen, Gemeinden, Fonds und sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts, ganz unabhängig von ihrer Größe und Branche.

      Wir gehören zu den großen Kanzleien, aber unsere Organisation baut auf kleinen, eigenständigen Teams. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat die Chance, darin einen adäquaten Platz zu finden.
      Erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie interne und externe Schulungen sorgen dafür, dass jedes Teammitglied sein Know-how weiterentwickeln und ständig aktualisieren kann.

      Ich freue mich auf ein Mail unter: pertl_martin@yahoo.de

      als Antwort auf: KommST. bei Telearbeit #20558
      Martin
      Teilnehmer

        Hallo rawuzl!

        ich sehe das so wie bei versicherungsvertretern.
        Es muß eine KommSt Betriebsstätte begründet werden.
        Alleine das Tätigwerden ist zu wenig.
        D.h. wenn ein vertreter, oder teleworker nur arbeitet, aber keine abschlußvollmacht für geschäfte hat, nur als repräsentant tätig ist u.ä. bleibt die KommSt nur beim Betriebssitz.

        als Antwort auf: Formvorschriften #20549
        Martin
        Teilnehmer

          Servus!

          Ein kurzer Auszug zum Thema Fahrtenbuch von der Wirtschaftskammer:

          Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes dient ein Fahrtenbuch als Nachweis zur Ermittlung der Anzahl der betrieblichen und privat gefahrenen Kilometer. Als formale Voraussetzung muss ein Fahrtenbuch fortlaufend und übersichtlich geführt sein und
          .) Datum
          .) Ausgangs- und Zielpunkt
          .) Zweck der beruflichen Fahrt
          .) Anzahl der gefahrenen Kilometer, aufgegliedert in betrieblich und privat
          .) Kilometerstand am Beginn und am Ende der betrieblichen Fahrt
          .) und Zeit (für eine allfällige Abrechnung von Diäten)
          jeder einzelnen Fahrt angeben.

          Das Kennzeichen ist hier nicht enthalten, aber wie will man dokumentieren, ob der Dienstnehnmer die Fahrt mit einem Firmen-Pkw oder mit seinem Privatfahrzeug gefahren ist?
          – oder ob der DN mit seinem Motorrad gefahren ist?
          Am besten durch das Kennzeichen!

          Zusatzinfo: auch im Interesse des Dienstgebers ist das Kennzeichen nützlich.
          Denn sollte der DN einen Unfall später melden, bei dem er den Dienstgeber in Haftung nimmt, (Verfallsfrist für Anspruch oft 3 Monate und mehr laut KV) sieht man am Kennzeichen ob es dieses Kfz war. (außer Wechselkennzeichen ;))

          als Antwort auf: Tankgutschein – steuerfrei? #20541
          Martin
          Teilnehmer

            Gerne!

            lg
            Martin

            Martin
            Teilnehmer

              Hallo Bina!

              Behörden sind gegenüber den Steuer- und SV- Pflichtigen zur Auskunft verpflichtet.
              Du musst nur die richtige Anlaufstelle finden.

              Am besten einen Brief mit der Anfrage an die BVA eingeschrieben schicken und die Antwort einfordern.

              als Antwort auf: Sachbezug wie hoch? #20538
              Martin
              Teilnehmer

                Hallo!

                Das ist die Höhe des Sachbezug für Dein Firmenauto.
                Der Prozentsatz vom Neupreis. Je nachdem ob Du über/unter 6000 private km pro Jahr fährst 0,75 oder 1,5 % vom Neupreis.

                Bei 10.000 km privat pro Jahr bist Du eindeutig bei 1,5 %.
                Ob Du nun 1, oder 3. ankreuzen musst weiß ich nicht.

                als Antwort auf: Tankgutschein – steuerfrei? #20539
                Martin
                Teilnehmer

                  Liebe Renate!

                  Zu 1)
                  Nein, kein Freibetrag. Ein Einkaufsgutschein, welcher bei Tankstellen eingelöst werden kann, ist als „Weihnachtsgeschenk“ bis max. € 186,- steuerfrei.

                  Zu 2)
                  Wenn die Geschenksgutscheine nicht an alle, oder bestimmte Gruppen (ohne Diskriminierungstatbestand) verschenkt werden, kann das als Individualentlohnung gesehen werden. Und das ist bei einer Steuerprüfung rückwirkend steuerpflichtig.
                  Wenn das unter dem Mantel „Inflationsabgeltung“ überreicht wird, sehe ich kein Geschenk, sondern einen steuerpflichtigen Sachbezug.

                  Zu 3)
                  Wenn der Lauf, und das Sponsoring der Laufgebühr etc. allen Mitarbeitern oder Mitarbeitergruppen möglich gemacht wird, könnte es als freiwilliger Sozialaufwand steuerfrei sein.
                  Lass die Mitarbeiter mit einem Firmen T-Shirt laufen und es ist Werbeaufwand. 😉 –
                  Als Dienstreise Kilometergeld ;)))

                  Wenn Du Gutscheine vergibst, sieht es wie steuerpflichtiger Sachbezug aus.
                  Eventuell eine Betriebratskasse sponsern, und der BR fördert die Sportaktivitäten.

                  als Antwort auf: Selbstmord – Arbeitsrechtlich #20523
                  Martin
                  Teilnehmer

                    Schönen Sonntag!

                    Ich sehe es eher wie einen „unberechtigten vorzeitigen Austritt“ da der Tod des Dienstnehmers „willkürlich“ passierte.
                    Dies ist aber genau zu prüfen. Totenschein des Arztes, oder ?ähnliches.
                    D.h. wie Roland beschrieben: keine Abfertigung „alt“
                    Kürzungsmöglichkeit bei Sonderzahlungen wenn der KV dies erlaubt,
                    Urlaubsersatzleistung entfällt für das laufende Jahr entfällt bei unber. vorz. AUstritt (§10 /2 UrlG).
                    UEL ist SV-frei.

                    Die Restzahlung nur an Notar, bzw. Verlassenschaftsgericht machen. (Siehe Kapitel 32.1.7 aus PV in der Praxis)
                    Tipp an den Rechtsnachfolger: Bei der Jahresveranlagung gibt es für´s Sterbejahr (und falls davor nicht gemacht) noch Geld vom Finanzamt.

                    als Antwort auf: Mindestgehalt f. kaufmänn. Angestellte #20509
                    Martin
                    Teilnehmer

                      Liebe Kathy!

                      Das einzige, was gleich bleibt sind Deine Angestelltendienstjahre.
                      D.h. wenn Du jetzt z.B. 10 Angestelltendienstjahre hast, hast Du diese nächsten Monat auch bei einem anderen Dienstgeber.
                      Ob Deine Verwendungsgruppe die gleiche bleibt, hängt von Deiner Tätigkeit ab.
                      Z.B. Wechsel von Sekretärin zur Office-Managerin.

                      Aber ich gehe davon aus, der Kollektivvertrags-Mindestgehalt bleibt gleich.
                      Nun liegt es an Dir, Dich gut zu präsentieren.

                      Viel Glück
                      Martin

                      P.S. Personalverrechner/Innen werden stark gesucht.
                      Wie wäre es mit einer Umschulung?

                      als Antwort auf: Ausstellung einer Papier-Arbeits-u Entgeltbestätigung #19987
                      Martin
                      Teilnehmer

                        Hallo Wolfgang!

                        Theretisch sehe ich keine Verpflichtung zur Ausstellung, aber

                        Wenn die Mitarbeiter des AMS das nicht checken, und auf eine Papier-Bestätigung beharren um dem Ex-Dienstnehmer sein ALV-Geld zu bewilligen, könnte das auch noch unter die (Fürsorge-) Pflicht des ehemaligen Dienstgebers fallen.

                        Ich tu mir die Diskussionen nicht an, und versende die Papierbestätigungen.

                        als Antwort auf: Frage zur Übertsundenpauschale #20516
                        Martin
                        Teilnehmer

                          Hallo Master!

                          @ Überstundenpauschale
                          Wo ist der Unterschied? Es ist in beiden Fällen die gleiche Zeit.
                          = Normalarbeitszeit + 20 Überstunden.

                          Wenn aber keine Arbeit da ist, und der Chef erlaub das „frühe Heimgehen“, sehe ich keinen Grund die Zeit nur abzusitzen. Ob die Fehl- und Mehrzeiten ins nächste Monat übertragen werden, steht in Deinem Dienstvertrag/Gleitzeitvereinbarung.

                          als Antwort auf: Beendigung DV + Liquidation Unternehmen #20520
                          Martin
                          Teilnehmer

                            Hallo Susi!

                            Ich sehe keinen Grund, warum die DN nicht „normal“ ihre Abfertigungen bekommen.

                            Einzig die Zeitspanne zwischen Liquidation des Unternehmen und Ende Dienstverhältnis: Das könnte wie eine Kündigungsentschädigung gerechnet werden.
                            Da müsste man aber genau Deinen Fall kennen…

                            als Antwort auf: Sachbezug Abrechnung #20519
                            Martin
                            Teilnehmer

                              Liebe Elisabeth!

                              Der SACHbezug Pkw wird bei der Lohnsteuer genau so gerechnet, als ob Du eine Prämie in dieser Höhe erhalten würdest.

                              Die Lohnsteuer richtet sich nach der Summe aller Bezüge.

                              als Antwort auf: Übernahme LV #20506
                              Martin
                              Teilnehmer

                                Gerne!

                                lg
                                Martin

                                als Antwort auf: Mindestgehalt f. kaufmänn. Angestellte #20507
                                Martin
                                Teilnehmer

                                  liebe kathy!

                                  einen „verdienstindex“ gibt es nicht.
                                  das ist sehr vom unternehmen, der position und deinen fähigkeiten abhängig.
                                  wenn du den kollektivvertrag und die gehaltsliste des unternehmen „googlest“ kannst du auf den mindest kv-gehalt schließen.
                                  wenn du eine personalvermittlungsfirma kontaktierst und über die firma suchst, wird man versuchen dich so teuer wie möglich zu verkaufen.

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