Liebe Foren-Teilnehmer
Seit 1.1.2008 ist die AE in der GKK-Abmeldung integriert.
Der DG ist nach Par 46 (4) AlVG zur Austellung auf Papier verpflichtet, außer der DN wird mittels ELDA abgemeldet (Verpflichtung iS Par 33 ASVG).
Das AMS (Wien) verlangt von den ausgetretenen DN die Vorlage einer Papier-AE, obwohl die Daten längst über EDV abgerufen werden können. Außerdem steht in der Papier-AE nicht mehr als in der elektronischen.
Frage: Bin ich als DG verpflichtet, zusätzlich die Papier-AE auszustellen?
In den meisten Fällen sind alle Unterlagen an den ehemaligen DN längst verschickt und der Akt längst im Archiv.
Danke für die Info
Wolfgang