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Liebe Evelyn!
Du machst eine Lohnsteueranmeldung für den Dezember 2008 und meldest DB und DZ nach.
Dann kriegst Du Säumniszuschlag und Verzugszinsen vorgeschrieben und versuchst am Kulanzweg dem zu entgehen.Oder – du wartest auf die GPLA Prüfung und da wird es dann nachverrechnet.
Wie Du das am besten in die Bilanz unterkriegst – damit bespreche Dich mit Deinem Buchhalter/Steuerberater. (Rückstellung..)servus!
wenn die teilzeitkraft 5×4 stunden arbeitet, dann auch 2 tage.
bei z.b. 2×10 stunden würde ich 1 tag geben – analog wie bei der urlaubsregelung.Servus!
Also im Rahmen einer FWÜ bist Du bis 1 Monat nach Beendigung der FWÜ Kündigungsgeschützt.
Bei kürzerem Dienst als 2 Monate dauert der Kündigungsschutz die Hälfte der Dienstzeit beim Bundesheer (oder Zivildienstorganisation).Solltest Du Bekleidung oder Ausrüstung verlieren und dies einzahlen müssen, lass Dir eine Quittung geben.
Diese Beträge kannst Du im Rahmen der Veranlagung dann als Werbungskosten von der Steuer absetzten.Viel Glück
Martinservus!
machst du den kurs im rahmen einer „fwü“, oder bist du „zs“?
oft kann bei dienst als zeitsoldat bis zu (?) vier jahren das dienstverhältnis unter dem kündigungsschutz wieder fortgesetzt werden.
du kannst auf jeden fall die frage dem Spieß, dem S2 oder PersB stellen – auch vor dienstantritt.
wenn du beim öbh als vertragsbedienstete anfängst, ist der kündigungsschutz sicher weg.12.11.2009 um 7:17 Uhr als Antwort auf: Überstundenpauschale – all inkl. herausrechnen § 68 (2) #21665Danke!
lg
MartinLiebe Brigitte!
ich kenne den genauen sachverhalt der frage an herrn kurzböck nicht, denke aber, das es sich um so einen fall handelt:
wenn der (freie) dienstnehmer von zu hause aus arbeitet und keine verträge abschließt – dann ist der geschäftssitz des dienstgebers auch der kommst-ort.
wohin schickt er seine geschäftsberichte, von wo wird er geleitet, – organisatorisch zugeordnet?wenn dein dienstnehmer der filiale in wels zugeordnet ist, sehe ich keine grund, die kommst nach linz abzuführen.
sollte der dienstnehmer später bei einer gpla einer anderen gemeinde zugeordnet werden, weil er z.b. an filiale und geschäftssitz die berichte schickt u.ä., ist dies nicht schlimm, da es dann nur zu einer umbuchung zwischen den gemeinden kommt.
dies ist nur vereinfacht dargestellt und kann einen check vom steuerberater nicht ersetzen.
hallo usha!
da liegst du richtig: dem gpla prüfer interessieren nur, ob die € 86,- beim § 68 (2) erreicht worden sind.ob dies mit 2 oder 10 stunden erreicht wurde, ist egal.
deine direktoren sind wahrscheinlich leitende angestellte, welche keine arbeitszeitaufzeichnungen für das AZG führen müssen.
für den nachweis der überstunden nach § 68 1+2 benötigen sie sehr wohl die zeitaufzeichnungen.28.10.2009 um 5:57 Uhr als Antwort auf: Weiterverrechng. privater Telefongebühren vom Firmenhandy #21955🙂 gerne
lg
MartinServus!
Wenn hier auch die Anfangs- und Endkilometerstände enthalten sind, ist m.E. kein extra Fahrtenbuch nötig.
Das Ziel ist auch genau mit Namen zu beschreiben.
Dein Dienstort ist die Firma. Die Krankenhäuser sind ja nicht dauernde Versetzungen (?) und deshalb Dienstreisen.
Deshalb sind Fahreten Wohnung-Firma Privatfahren, welche mit dem Pendlerpauschale abgegolten sind.
Ausnahme: Z.B. Vertreter in Vorarlberg mit Dienstort Vorarlberg+Tirol,
Firma in Wien und es werden vereinzelt Fahrten nach Wien getätigt.Hallo Claudia!
Auszahlung Jubi-Geld mit der Dezember-Abrechnung mit Dezember Lohn.
Weil fällig im Dezember.Die erhöhung der Dienstzeitzulage wird bei Eintritten während eines Monats, erst mit dem Ablauf des Kalendermonats erhöht. = Jänner.
(15 Jahre plus die restlichen Tage auf ein volles Kalendermonat.)
Pass auf das Jahressechstel in diesem Jahr auf!Liebe Julia!
Das Jubiläumsgeld ist erst mit Ablauf des Jubi-Zeitraums auszuzahlen – nicht mit Beginn des letzten Jahres
Liebe Christina!
Liebe Lohnverrechnungsdirektorin!Ich betreue eine Firma in der Unterhaltungsbranche da gibt es einen Art-Director, Communication-Director etc.
M.E. ist der Direktor laut KV so etwas wie ein leitender Angestellter.
Ruf beim zuständigen Fachverband an und laß Dir dort das Berufsbild erklären.Bitte poste hier die Antwort.
lg
Martin21.10.2009 um 21:16 Uhr als Antwort auf: Weiterverrechng. privater Telefongebühren vom Firmenhandy #21957Liebe Bianca!
Kannst Du die „privaten Kosten“ aus der Gesamtrechnung hersausschälen?
Dann können diese als Abzug verrechnet werden. Ich glaube kaum, daß ein Sachbezug „kostenloses Telefonieren“ im Dienstvertrag vereinbart wurde.
Auch diesen Umstand als Gewohnheitsrecht zu titulieren ist weit hergeholt, da ja bisher auch kein steuerpflichtiger Sachbezug gerechnet worden ist.Liebe Jutta!
Zum 2. Beispiel:
Richtig, wenn Du das Eintrittsdatum nicht kennst, ist der Malus 2007 nicht sicher.
Weiters, es gibt den Malus jetzt nicht mehr.
Die Skripten sollten auf den neuesten Stand gebracht werden… 😉Liebe Gabi!
Hier ist ein Link zu ca. 60 – 100 offenen Personalverrechnungssinseraten in diversen Medien.
http://www.personal-manager.at/content/e504/e624/index_ger.html
Unter „Position“ gibst Du am besten *rechner*
Mit der Sternfunktion hast Du alle Gehalts- Personal-, Lohnverrechner und Innen.Viel Glück und lg
Martin
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