Martin

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  • als Antwort auf: Investitionszuwachsprämie #22083
    Martin
    Teilnehmer

      hallo werner!

      da wendest du dich besser an ein buchhalter- oder steuerberaterforum.

      als Antwort auf: zuviel Urlaub konsumiert #22009
      Martin
      Teilnehmer

        hallo!

        wenn bei der urlaubsvereinbarung gleichzeitig die rückverrechnung vereinbart wurde, sollte dies möglich sein.
        siehe „Vereinbarung eines Urlaubsvorgriffs“ im online Teil PV-Info Heft bei den Arbeitsbehelfen zum downloaden.
        D.h. unbezahlter Urlaub, falls bei Austritt die konsumierten Tage noch nicht zustehen.

        Falls dies nicht explizit vereinbart wurde = keine Rückverrechnung.

        als Antwort auf: Kalkulation Stundenbedarf #21710
        Martin
        Teilnehmer

          hallo maria!

          bei einer 5 tagewoche, 40 stunden arbeitszeit sind an fehlzeiten:
          5 wochen urlaub
          2 wochen feiertage
          2 wochen krank- und sonstige fehlzeiten

          im durchschnitt zu berücksichtigen.

          in deinem fall könnte man dies unter umständen mit überstunden (auszahlen oder auf gleitzeitkonto) lösen.
          oder: befristete aushilfe während der ferienzeit

          falls eine person länger ausfällt, oder kündigt hast du ein personalproblem.
          deshalb vielleicht statt einer 40 stunden, 2 x 20 stundenmitarbeiter aufnehmen, welche im bedarfsfall ihre stunden erhöhen.

          als Antwort auf: Freiwillige Abfertigung nach Bildungskarenz/zum Dienstende #21868
          Martin
          Teilnehmer

            hallo amunz!

            du mußt auf die letzten 12 aktiven monate blicken, um das jahresviertel und j-zwölftel korekt zu berechnen.
            der übersteigende betrag nach § 67/10.

            als Antwort auf: Aufteilung Jahresprämie auf 14 Auszahlungen #21231
            Martin
            Teilnehmer

              Liebe Ulrike!

              Wenn der/die verbleibenden Bezüge (LSt-laufend) auf einmal ausbezahlt werden, ist dies m.e. ein LSt-sonstiger Bezug.

              als Antwort auf: KV Handel – Einstufung – bitte um Hilfe #21780
              Martin
              Teilnehmer

                Hallo Ruth!

                Bei den Angestelltenzeiten ist das zeitliche Ausmaß unbedeutend.
                = geringfügig beschäftigte Zeiten zählen ebenfalls

                als Antwort auf: Schnittberechnung bei Quartalsprovison, – SV? LSt? #22072
                Martin
                Teilnehmer

                  Hallo Roland!

                  Programmieren lässt sich alles. (fast alles… 🙂
                  Bei der Lohnsteuer sehe ich im Schnitt der Quartalsprovision einen laufenden Bezug der in jedem Monat vorkommen könnte. (Urlaub, Feiertag, Krank)
                  Bei der SV bin ich unsicher, ob man eine SV-Sonderzahlungsprovision in einen SV-laufend-Durchschnitt umwandeln kann.
                  l.g.
                  Natalie

                  als Antwort auf: KV Handel – Einstufung – bitte um Hilfe #21779
                  Martin
                  Teilnehmer

                    nachtrag:..

                    auch ausländische angestelltendienstzeiten sind anrechenbar!
                    wie und ob dies feststellbar ist, überlasse ich deiner eigenen phantasie…

                    ich habe einmal die dienstzeiten in slowenien so bewertet, als ob sie in österreich verbracht worden sind.
                    d.h. sekretärin angestellte, näherin arbeiterin, im zweifel angestellte. das ergebnis dann von der dienstnehmerin mit „ich bestätigte die richtigkeit…“ unterschreiben lassen.
                    ob auch nicht-eu länderzeiten angerechnet werden – bitte noch recherchieren.

                    als Antwort auf: Freier Dienstnehmer / Schwangerschaftsmeldung #21694
                    Martin
                    Teilnehmer

                      hallo malibu!

                      jetzt mal pro-dienstnehmer geschrieben:
                      wann deine tochter die schwangerschaft bekannt gibt ist bei einem freien dienstverhältnis nebensächlich.

                      so wie du es schilderst, könnte eine umwandlung in ein angestellten dienstverhältnis leicht möglich sein.
                      der dienstgeber wäre nicht erfreut…
                      im zweifel könnte die krankenkasse bei der einstufung als freie/ oder normale dienstnehmerin behilflich sein….
                      dies geht i.d.R. als normales dienstverhältnis aus.

                      aber deine tochter hätte:
                      auch anspruch auf urlaub, sonderzahlungen laut kollektivvertrag, schutzfrist vor der geburt, normales wochengeld $, karenzurlaub, und nach dem karenzurlaub ein recht auf elternteilzeit mit dem kündigungsschutz bis zum 4. geburtstag, sogar bis 7. geburtstag motivkündigungsschutz.

                      als dienstnehmerin wäre dies sehr verlockend. die frage ist, wie weit das arbeitsklima dadurch belastet ist.
                      die nicht-inanspruchnahme könnte sich deine tochter mit einer freiwilligen abgangsentschädigung abkaufen lassen.
                      ich würde jedem dienstgeber raten, sich von einer problem-dienstnehmerin auch für den preis von 3-5 monatsgehältern zu trennen.

                      bitte schreib, wie die geschichte weitergeht.
                      es wird einmal…

                      als Antwort auf: Rufbereitschaft #21718
                      Martin
                      Teilnehmer

                        Hallo Manuel!

                        1. unterliegst Du einem Kollektivvertrag?
                        Dort sollte etwas zur Abgeltung von Rufbereitschaft stehen.

                        Als Beispiel bei Computertechnikern 5 EUR pro Stunde, 50 EUR für das ganze Wochenende.
                        Arbeitseinsatz ca. jedes 2. Wochenende.

                        als Antwort auf: Freier Dienstnehmer / Schwangerschaftsmeldung #21693
                        Martin
                        Teilnehmer

                          Hallo Malibu!

                          Glückwunsch! Zur „unerwarteten“ Schwangerschaft. Ich dachte so etwas kommt nur in der Bibelvor. 😉

                          Was die AK sagt stimmt. Als freie Dienstnehmerin hat sie nicht den Kündigungsschutz.
                          Beim Heben schwerer Lasten sollte aber die die Sorgepflicht des Dienstgebers gegeben sein, der seine Dienstnehmer (und Ungeborenen) vor Schäden schützen soll.

                          Deine Tochter sollte beim legen der Honorarnoten an das künftige Wochengeld denken. Vielleicht hat sie ein wenig Gestaltungsspielraum…., Durchrechnungzeit…

                          als Antwort auf: Taggeld #21269
                          Martin
                          Teilnehmer

                            Liebe Ingrid!

                            Die kürzung im kv handel ist um 50%. egal wie viel € das taggeld vorher oder nachher war.
                            z.b. 5 stunden € 2,2 x 5 = 11,- x 50 % = auszahlun 5,50

                            wenn du mehr auszahlst, ist dies steuer- und sv pflichtig.
                            unter umständen sind die beträge aber noch lst und sv frei wenn du sie nach der legaldefinition rechnest.

                            der dienstnehme könnte ebenfalls die differenzbeträge zwischen kollektivvertrag und legaldefinition als werbungskosten in seiner jahresveranlagung geltend machen.

                            als Antwort auf: Bonus Meilen – die zweite #21309
                            Martin
                            Teilnehmer

                              Liebe Tine!

                              z.b. sachbezug firmen kfz:
                              auch wenn du den firmenwagen deines mannes fährst, wird der geldwerte vorteil bei deinem mann versteuert.

                              deshalb ist m.e. auch der erwerb von bonusmeilen auf deiner der meilenkarte für deinen mann ein steuerbarer sachbezug.

                              als Antwort auf: Urlaub ausbezahlen #22046
                              Martin
                              Teilnehmer

                                servus!

                                das urlaubs- und weihnachtsgeld erhöht sich im Kollektivvertrag Handel nicht durch Überstunden.
                                sehr wohl das jahressechstel.
                                im dezember solltest du das nicht ausgenützte jahressechstel betrachten und in dieser höhe eine urlaubsablöse auszahlen.

                                andere möglichkeiten sind noch weniger legal:
                                umwandlung von urlaubstagen in überstunden – für jahressechstel
                                und ein 6tel davon als urlaubsablöse.

                                als Antwort auf: Urlaub ausbezahlen #22044
                                Martin
                                Teilnehmer

                                  hallo wilhelm!

                                  die urlaubsablöse ist lohnsteuerlich ein sonstiger bezug. d.h. du solltest mit deinem lohnverrechner sprechen, wie hoch dein nicht ausgenütztes jahressechstel in diesem jahr ist.

                                  weitere möglichkeit ist für dich in zukunft urlaub abzubauen und in gleichem maß überstunden zu sammeln. die überstunden erhöhen das lohnsteuer-jahressechstel, – die urlaubsablöse verbraucht das J/tel.

                                  dies solltest du mit deinem lohnverrechner und geschäftsführer durchsprechen, da die unterschiedlichen lösungen andere auswirkungen haben
                                  1. dein netto
                                  2. die gesamtkosten für den dienstgeber

                                  da die urlaubsablöse eigentlich nicht erlaubt ist, solltest du noch nach konsequenzen bei der sozialversicherung fragen. insbesonders falls du unter der sv-höchstbemessungsgrundlage verdienst.

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