Verfasste Forenbeiträge
-
AutorBeiträge
-
aha,aber warum dann die frage nach den 183 tagen?
diäten sind doch immer steuerfrei,egal wie lange.Ulrike1 wrote:Liebes Forum,Unser Dienstnehmer ist seit ca. 2 Jahren in regelmäßigen Abständen (ca. 2-3 Wochentakt) im EU Ausland bei unserer Tochtergesellschaft tätig und bleibt dort mal länger mal kürzer (2-20 Tage/pro Aufenthalt). S
Oder muss es in jedem Fall zu einer 6monatigen Reisekarenz kommen?
Vielen Dank für entsprechende Hinweise.
UlrikeAchtung!!
Steuerfrei ist man erst ,wenn man mid. 30tage ununterbrochen im ausland weilt.
detto sind nicht alle tätigkeiten steuerfrei.
ich würde da mal nachlesen!!Kommt drauf an welche Pendlerpauschale er bezieht.
Die „kleine“ ist ja für öffentliche Verkehrsmittel,die „grosse“, wenn keine öffentl. verfügbar od. zumutbar.Aber Pendlerpauschale steht ja zu,wenn mind. 10 Fahrten pro Monat erfolgen.
Daher braucht er sich doch nicht einmal die 45km abziehen.Eigentlich regelt dies das Arbeitnehmerschutzgesetz.
Denn Jeder Weg zur od. von der Arbeit ist gesetzlich versichert.Der Dienstnehmer hat die Reisebedingungen der Firma zu akzeptieren.
Sprich,er fährt halt mit dem Auto!1: 13,2 abziehen
2: richtig gehandelt.eigentlich sollte der Fahrer zusätzlich 1 Beifahrer verrechnenDer Direktor unterliegt dem KV?
Wäre mir neu….Hallo.
Meines Wissens nicht.
Denn er hat ja keinen Aufwand.Den hätte er ja nur,wenn er privat zum Dienstort fährt.
Und wegen dem Firmenauto,ich würde mir überlegen ihm das Fahrzeug „gratis“ zu überlassen.
Könnte man als Steuerhinterziehung ansehen.Richtig wäre,dies am Dienstort stehen zu lassen (Fr -Mo)
Wenns so einfach wäre,könnten wir das alle so machen.Ja was will denn der MA noch alles? :-;
Da müsste sich der Betrieb überlegen,ihn nicht doch ein Firmenfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
wenn kein KV,dann auch keine Diäten.
Der DN kann dies über die Werbungskosten machen.die hätte vor dem 1.1.2008 abgeschlossen sein müssen.
Hallo.
Dein oben genannter Absatz,bezieht sich auf Inlandreisen,wo ja seit heuer auch die 183 Tage regel gilt.
Das zählt aber meines Wissens im Ausland nicht.Da ist das taggeld immer steuerfrei,nur Nächtigungsgelder obliegen einer nachweispflicht,und wenns nur der campingplatz ist.
Ich spreche aber von der Lohnsteuerbefreiung bei begünstigter Arbeit.Diese ist aber nur gegeben,wenn man länger als 30 ,zusammenhängende, Tage im Ausland ist,und normalarbeitszeit einhält.
Ich kann den Absatz gerade nicht finden,liegt am Firmen-PC.Hallo.
Für die 183 tage regel gilt : ununterbrochen im Ausland ,und normale arbeitszeit,sprich KV.
Dekade ist auch erlaubt,wenn normalarbeitszeit erreicht wird.Meiner Meinung nach nicht möglich,da nur 2 AT u. der Rest?
Für 183 Tage regel muss man wirklich 5 AT / Woche habenStimmt!
Wird bei uns schon seit Jahren so angewandt.
Allerdings unterbricht ein KS innerhalb der ersten 30 Tage die Regel,heisst nach dem KS muss wieder 30 tage im Ausland gearbeitet werden um die Befreiung zu geniessen.
Im obigen beispiel genügt eine Woche nach dem Urlaub od. KS das auch der Urlaub/KS steuerfrei bleibt. -
AutorBeiträge