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  • als Antwort auf: Auslandsdienstreise – Beobachtungszeitraum 24 Monate #21789

    aha,aber warum dann die frage nach den 183 tagen?
    diäten sind doch immer steuerfrei,egal wie lange.

    als Antwort auf: Auslandsdienstreise – Beobachtungszeitraum 24 Monate #21787
    Ulrike1 wrote:
    Liebes Forum,

    Unser Dienstnehmer ist seit ca. 2 Jahren in regelmäßigen Abständen (ca. 2-3 Wochentakt) im EU Ausland bei unserer Tochtergesellschaft tätig und bleibt dort mal länger mal kürzer (2-20 Tage/pro Aufenthalt). S

    Oder muss es in jedem Fall zu einer 6monatigen Reisekarenz kommen?
    Vielen Dank für entsprechende Hinweise.
    Ulrike

    Achtung!!
    Steuerfrei ist man erst ,wenn man mid. 30tage ununterbrochen im ausland weilt.
    detto sind nicht alle tätigkeiten steuerfrei.
    ich würde da mal nachlesen!!

    als Antwort auf: Pendlerpauschale-Kilometergeld #22078

    Kommt drauf an welche Pendlerpauschale er bezieht.
    Die „kleine“ ist ja für öffentliche Verkehrsmittel,die „grosse“, wenn keine öffentl. verfügbar od. zumutbar.

    Aber Pendlerpauschale steht ja zu,wenn mind. 10 Fahrten pro Monat erfolgen.
    Daher braucht er sich doch nicht einmal die 45km abziehen.

    als Antwort auf: Dienstreise – Kleinflugzeug #22079

    Eigentlich regelt dies das Arbeitnehmerschutzgesetz.
    Denn Jeder Weg zur od. von der Arbeit ist gesetzlich versichert.

    als Antwort auf: Dienstreise – Kleinflugzeug #22081

    Der Dienstnehmer hat die Reisebedingungen der Firma zu akzeptieren.
    Sprich,er fährt halt mit dem Auto!

    als Antwort auf: Reisekosten Arbeiter Arbeitskräfteüberlassung #21909

    1: 13,2 abziehen
    2: richtig gehandelt.eigentlich sollte der Fahrer zusätzlich 1 Beifahrer verrechnen

    als Antwort auf: Dienstreise Urlaub #22038

    Der Direktor unterliegt dem KV?
    Wäre mir neu….

    als Antwort auf: Pendlerpauschale in Verbindung mit Firmenauto #21823

    Hallo.
    Meines Wissens nicht.
    Denn er hat ja keinen Aufwand.Den hätte er ja nur,wenn er privat zum Dienstort fährt.
    Und wegen dem Firmenauto,ich würde mir überlegen ihm das Fahrzeug „gratis“ zu überlassen.
    Könnte man als Steuerhinterziehung ansehen.Richtig wäre,dies am Dienstort stehen zu lassen (Fr -Mo)
    Wenns so einfach wäre,könnten wir das alle so machen.

    als Antwort auf: KM-Geld – Obergrenze #21924

    Ja was will denn der MA noch alles? :-;

    Da müsste sich der Betrieb überlegen,ihn nicht doch ein Firmenfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

    als Antwort auf: Diäten – Verpflichtung zur Zahlung? #21720

    wenn kein KV,dann auch keine Diäten.
    Der DN kann dies über die Werbungskosten machen.

    als Antwort auf: KV für Arbeiter im Metallgewerbe – Entfernungsz. #21631

    die hätte vor dem 1.1.2008 abgeschlossen sein müssen.

    als Antwort auf: Auslandsdienstreisen KV Handel Zeitraum 1 Jahr #21542

    Hallo.
    Dein oben genannter Absatz,bezieht sich auf Inlandreisen,wo ja seit heuer auch die 183 Tage regel gilt.
    Das zählt aber meines Wissens im Ausland nicht.Da ist das taggeld immer steuerfrei,nur Nächtigungsgelder obliegen einer nachweispflicht,und wenns nur der campingplatz ist.
    Ich spreche aber von der Lohnsteuerbefreiung bei begünstigter Arbeit.Diese ist aber nur gegeben,wenn man länger als 30 ,zusammenhängende, Tage im Ausland ist,und normalarbeitszeit einhält.
    Ich kann den Absatz gerade nicht finden,liegt am Firmen-PC.

    als Antwort auf: Auslandsdienstreisen KV Handel Zeitraum 1 Jahr #21539

    Hallo.
    Für die 183 tage regel gilt : ununterbrochen im Ausland ,und normale arbeitszeit,sprich KV.
    Dekade ist auch erlaubt,wenn normalarbeitszeit erreicht wird.

    als Antwort auf: Auslandsdienstreisen KV Handel Zeitraum 1 Jahr #21537

    Meiner Meinung nach nicht möglich,da nur 2 AT u. der Rest?
    Für 183 Tage regel muss man wirklich 5 AT / Woche haben

    als Antwort auf: begünstigte Auslandstätigkeit – Krankenstand #21428

    Stimmt!
    Wird bei uns schon seit Jahren so angewandt.
    Allerdings unterbricht ein KS innerhalb der ersten 30 Tage die Regel,heisst nach dem KS muss wieder 30 tage im Ausland gearbeitet werden um die Befreiung zu geniessen.
    Im obigen beispiel genügt eine Woche nach dem Urlaub od. KS das auch der Urlaub/KS steuerfrei bleibt.

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