Hallo,
im KV für Arbeiter im Metallgewerrbe erhalten Arbeiter für Montagearbeiten etc. bei einer ununterbrochenen Abwesenheit von mehr als 6 Stunden eine
Entfernungszulage von dzt. € 7,21. Ich habe mit meinen zwei einzigen Arbeitern (Elektromonteure) im Dienstvertrag folgende abweichende Regelung getroffen:
Bei einer Abwesenheit von mehr als ………erhalten sie:
3. Stunden à € 8,80 4. Stunden à € 11,00 5. Stunden à € 13,20
6. Stunden à € 15,40 7. Stunden à € 17,60 8. Stunden à € 19,80
9. Stunden à € 22,00 10. Stunden à € 24,20 11. Stunden a € 26,40
Also die Werte wie laut § 26 (4) ESTG. Meine Frage: Kann ich trotz niederiger Werte im KV die erhöhten Beträge als steuerfrei Bezüge nach §3 ESTG
auszahlen.
Danke für Eure Hilfe
Martin