KV für Arbeiter im Metallgewerbe – Entfernungsz.

Startseite Foren Dienstreise KV für Arbeiter im Metallgewerbe – Entfernungsz.

Ansicht von 5 Beiträgen - 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Autor
    Beiträge
  • #15194

    Hallo,

    im KV für Arbeiter im Metallgewerrbe erhalten Arbeiter für Montagearbeiten etc. bei einer ununterbrochenen Abwesenheit von mehr als 6 Stunden eine
    Entfernungszulage von dzt. € 7,21. Ich habe mit meinen zwei einzigen Arbeitern (Elektromonteure) im Dienstvertrag folgende abweichende Regelung getroffen:

    Bei einer Abwesenheit von mehr als ………erhalten sie:

    3. Stunden à € 8,80 4. Stunden à € 11,00 5. Stunden à € 13,20
    6. Stunden à € 15,40 7. Stunden à € 17,60 8. Stunden à € 19,80
    9. Stunden à € 22,00 10. Stunden à € 24,20 11. Stunden a € 26,40

    Also die Werte wie laut § 26 (4) ESTG. Meine Frage: Kann ich trotz niederiger Werte im KV die erhöhten Beträge als steuerfrei Bezüge nach §3 ESTG
    auszahlen.

    Danke für Eure Hilfe
    Martin

    #21634

    Hallo Martin,

    nur während der Anfangsphase von 5 bzw. 15 Tagen kannst Du Taggelder über den KV hinaus bis max. 26,40 €/Tag bzw. 2,20 €/Stunde steuerfrei auszahlen (Tagggelder gem. § 26 Ziffer 4EStG).

    Über die Anfangsphase hinaus (Taggelder gem. § 3 EStG) sind nur die geringeren KV-Sätze steuerfrei. Zahlst Du freiwillig mehr, ist der Mehrbetrag steuerpflichtig.

    LG
    Mathias

    #21633

    Hall Mathias,

    würde sich was an der Steuerfreiheit ändern, wenn ich die Möglichkeit hätte eine Betriebsvereinbarung abzuschließen.

    Danke
    LG
    Martin

    #21631

    die hätte vor dem 1.1.2008 abgeschlossen sein müssen.

    #21632

    Damit die Betriebsvereinbarung steuerlich wirkt, braucht es eine Ermächtigungsnorm im Kollektivvertrag und einen Betriebsrat, der die BV abschließt.

Ansicht von 5 Beiträgen - 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.