begünstigte Auslandstätigkeit – Krankenstand

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  • #15093

    Hallo,

    ich hätte eine Frage bez. einer AT! Ein Mitarbeiter hatte eine begünstigte Auslandstätigkeit, war danach 2 Tage Urlaub u. Krankenstand (vorraussichtlich einige Wochen)! Angenommen er fährt danach sofort wieder auf Dienstreise, geht die begünstigte AT weiter? Also 1. DR, Urlaub, Krankenstand u. 2. DR
    steuerfrei?

    Vielen Dank!

    #21427

    Hallo Schneider!

    Es gibt dazu eine interessante RZ in den LSt-RL:

    65
    Hat die ununterbrochene Tätigkeit im Ausland bereits länger als einen Monat gedauert, sind
    auch Urlaube oder Krankenstände der ausländischen Tätigkeit zuzurechnen, wenn der
    Arbeitnehmer unmittelbar nach dem Urlaub oder Krankenstand die Tätigkeit auf einer
    ausländischen Arbeitsstelle wieder aufnimmt.

    LG

    #21428

    Stimmt!
    Wird bei uns schon seit Jahren so angewandt.
    Allerdings unterbricht ein KS innerhalb der ersten 30 Tage die Regel,heisst nach dem KS muss wieder 30 tage im Ausland gearbeitet werden um die Befreiung zu geniessen.
    Im obigen beispiel genügt eine Woche nach dem Urlaub od. KS das auch der Urlaub/KS steuerfrei bleibt.

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