Gerhartl

Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: Beschäftigung während Zivildienst #23063

    Wenn es ein anderer Dienstgeber ist, sehe ich kein Problem. Wenn es derselbe Dienstgeber ist, zu dem bereits ein Dienstverhältnis besteht, könnte es ein Problem sein, dass dieser Fall im APSG – anders als etwa im MSchG (§ 15e) – nicht geregelt ist. Ich wüßte aber nicht, wer das auch welchem Grund problematisieren könnte/würde.

    als Antwort auf: Firmenzusammenschließung innerhalb Konzern #23120

    Betriebsübergang: ja (auch innerhalb des Konzerns). Eventuell könnte auch noch der Geltungsbereich von Betriebsvereinbarungen (sofern vorhanden) zu bedenken sein.

    als Antwort auf: Altersteilzeit-Berechnung #22940

    Überstunden bitte herausrechnen (da sie ja in der Altersteilzeit nicht mehr anfallen werden; § 28 AlVG). Für die Berücksichtigung der Prämien werden üblicher weise die letzten 12 Monate herangezogen. Wenn es völlig unregelmäßige (nicht prognostizierbare) Prämien sind, würde ich sie aber nicht berücksichtigen, sondern für den Fall, dass während der ATZ ein Anspruch darauf entsteht, wie eine Lohnerhöhung behandeln.

    als Antwort auf: Antrag auf Invaliditätspension/Pensionsvorschuss vom AMS #22488

    Während Pensionsvorschuss: Prinzipiell ja, da bei Bezug eines Pensionsvorschusses Arbeitswilligkeit und Arbeitsbereitschaft nicht vorliegen müssen. Bitte aber im Vorhinein mit dem AMS abklären.
    Pensionsleistung ist innerhalb der EU exportierbar.

    als Antwort auf: Altersteilzeit Austritt #22734

    Das hängt meines Erachtens davon ab, ob der KollV eine Bestimmung enthält, die besagt, dass für den Anspruch auf aliquote Sonderzahlungen das Entgelt, das im letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührt, heranzuziehen ist. Falls nein, würde ich den Lohnausgleich aliquot berücksichtigen. Also zB, wenn das Dienstverhältnis Ende April endete, Berücksichtigung zu 50 % (Jänner und Februar bestand Anspruch, März und April nicht) usw.

    als Antwort auf: Dienstvertrag + Dienstort #22886

    Sofern der KollV dazu keine Vorgaben enthält, würde ich als Dienstort jenen Standort wählen, an dem regelmäßig Dienst versehen wird. Danach richtet sich auch die Zuständigkeit der GKK (§ 30 ASVG).

    als Antwort auf: Umwandlung ALL-In Vertrag in Teilzeit-Vertrag (nach Karenz) #22908

    Ich würde einen repräsentativen Zeitraum vor Bekanntgabe der Schwangerschaft heranziehen.

    als Antwort auf: Entgeltfortzahlung bei Altersteilzeit #22238

    Meines Erachtens sind auch die Freizeitphasen heranzuziehen, da ansonsten Mitarbeiter im „Blockmodell“ im Vergleich zu Mitarbeitern mit gleichmäßiger/durchgehender Arbeitszeit bevorzugt wären.

    als Antwort auf: Altersteilzeit #22455

    Ja, entscheidend ist das sozialversicherungspflichtige Entgelt (begrenzt mit der Höchstbemessungsgrundlage). Also nicht sozialversicherungspflichtige Entgeltbestandteile (zB echte Aufwandserätze) ausklammern.

    als Antwort auf: KV Wechsel #22725

    Meines Erachtens ist maßgebend, was in den Arbeitsverträgen vereinbart wurde (etwa bezüglich Lohnerhöhung). Ein Anspruch auf eine bestimmte Lohnerhöhung aufgrund einer Betriebsübung käme mE nur dann in Betracht, wenn in den Arbeitsverträgen nichts anderes vereinbart wurde und das als schlüssige Ergänzung der Arbeitsverträge gedeutet werden kann.

    als Antwort auf: Elternteilzeit – Dienstort – AKÜ #22646

    Hängt mE davon ab, was im Arbeitsvertrag als mögliches Einsatzgebiet vereinbart wurde. Zusätzlich müsste bei einer verschlechternden Versetzung das Mitwirkungsrecht des Betriebsrates (§ 101 ArbVG) vereinbart werden.

    als Antwort auf: Altersteilzeit bei Selbstkündigung #22400

    Zurückzahlen ATZ bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers: nein.
    Anspruch auf Arbeitslosengeld des Arbeitnehmers: Gemäß § 11 AlVG für 4 Wochen kein Anspruch, es sei denn, das AMS gewährt Nachsicht.
    Ersatzkraftstellung: Würd ich direkt mit dem AMS abklären.

    als Antwort auf: SZ eisen+metall-Gewerbe #21967

    Ich würd zwar den November-Gehalt als Berechnungsbasis heranziehen, aber das Beschäftigungsausmaß vom Jahresdurchschnitt bemessen, da ansonsten eine Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter droht.

    als Antwort auf: Aberkennung Krankenstand durch GKK #22056

    Ich würds auch machen, wie von der GKK vorgeschlagen. Konkludenter vorzeitiger Austritt wird in diesem Fall nicht in Betracht kommen, da der Arbeitnehmer wahrscheinlich darauf vertrauen konnte, dass er krank ist (also nicht unberechtigt vom Dienst fernbleiben wollte).

    als Antwort auf: Altersteilzeit und Erfolgsbezug #21966

    Ob Einkürzung erfolgt, hängt mE davon ab, ob es sich um einen arbeitszeitbezogenen Entgeltbestandteil handelt (dann ja), oder ob der (bestimmte) Erfolg, für den dieses Entgelt gebührt, weiterhin (trotz Teilzeitbeschäftigung) in unverminderter Höhe eintritt. Meldung an das AMS wäre über der HBGrl mE nicht erforderlich, würde das aber sicherheitshalber trotzdem mit dem AMS abklären.

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