claudia a.

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    Beiträge
  • #23751

    Hallo Julia!
    Vielen Dank für Deine Antwort, ich hab´s mir eh gedacht.
    Liebe Grüße
    Claudia A.

    #23392

    Die Stellungnahme der TGKK auf meine o.a. Anfrage:

    gemäß § 68 Abs. 1 ASVG verjährt das Recht auf Feststellung der Pflicht zur Zahlung von Beitragen – unter bestimmten Voraussetzungen – spätestens nach fünf Jahren.

    Für einen Dienstnehmer besteht dann nur noch die Möglichkeit der Nachentrichtung verjährter Beiträge zur Pensionsversicherung gemäß § 68a ASVG, um zu den „verlorenen“ Versicherungsmonaten zu kommen. Inwiefern die verjährten Beiträge durch einen Versicherten zivilrechtlich gegenüber dem Dienstgeber geltend gemacht werden können, können wir nicht sagen. Diesbezüglich ist uns kein Verfahren bekannt.

    Sollten Sie an einer Nachentrichtung interessiert sein, stehen wir Ihnen für eine weitere Beratung gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    #23503

    Lieber Mathias, lieber Roland!

    Vielen Dank für Eure – wie immer sehr hilfreichen – Antworten.

    Liebe Grüße Claudia A.

    #22173

    Hallo Roland!
    Dienstgeber ist ein Kloster und eine fristlose Entlassung wird wohl aus sozialen Gründen nicht in Frage kommen. Trotzdem vielen Dank für Deine Antwort.
    Einen guten Rutsch in Jahr 2011 und bitte weiterhin so hilfreiche Antworten von Dir.
    Liebe Grüße
    Claudia A.

    #23133

    Hallo Mathias!
    Vielen Dank für Deine Antwort.
    Einen guten Rutsch ins Jahr 2011 und liebe Grüße
    Claudia A.

    #22857

    Hallo Mathias!
    Vielen Dank für Deine Antwort – ich werde sie meinem Klienten weitergeben – sie hat mir sehr geholfen.
    Liebe Grüße
    Claudia A.

    #22604

    Hallo Roland!
    Vielen Dank für Deine Bestätigung – der Dienstnehmer ist über 25 Jahre in der Firma.
    Liebe Grüße und einen schönen Abend noch
    claudia a.

    #22607

    Hallo Mathias!
    Vielen Dank für Deine Antwort. Sie hat mit vorerst einmal sehr weitergeholfen. Der Krankenstand von April – Dezember 2009 war Ersterkrankung – also muss der DG wieder 12 Wochen 50 % und 4 Wochen 25 % weiterbezahlten – wenn ich das richtig verstanden habe.
    Nochmals vielen Dank und liebe Grüße
    Claudia A.

    #22367

    Hallo Roland!
    Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort zu so später Stunde und noch eine schöne Arbeitswoche.
    Liebe Grüße
    Claudia A.

    #21743

    Hallo Mathias!
    Vielen Dank für Deine prompte, hilfreiche Antwort. Ich werde es bei den betreffenden Stellen versuchen.
    Claudia A.

    #21697

    Hallo Andrea!
    Vielen Dank für Deine Bestätigung – ich hab´s mir ja eh gedacht.
    Liebe Grüße
    Claudia A.

    #21707

    Hallo Mathias!
    Vielen Dank für Deine Antwort.
    Liebe Grüße
    Claudia A.

    #21520

    Hallo Tomtom!

    Also bei uns in der Kanzlei werden die Feiertagszuschläge fürs Gastgewerbe immer mit den Überstunden berechnet.

    Liebe Grüße
    Claudia A.

    #21418

    Hallo Roland!

    Vielen Dank für Deine – wie immer hilfreiche – Antwort.

    Liebe Grüße
    Claudia A.

    #21404

    Hallo Andrea!

    Vielen Dank für Deine Antwort – es schaut so aus als bliebe mir nichts erspart.

    Liebe Grüße
    Claudia A.

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