Mehrarbeitszuschlag

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  • #15841

    Liebes PV-Forum!
    KV Wirtschaftstreuhänder. Wird für Mehrarbeit ein 25 %iger Zuschlag gerechnet? Kommt die Mehrarbeit für die Sonderzahlungen zu tragen?
    Vielen Dank für Eure Hilfe und
    liebe Grüße
    Claudia A.

    #23134

    Hallo Claudia,

    der Anspruch auf den 25 % Zuschlag für Teilzeitmehrarbeit ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz.

    Nach dem KV berechnen sich die Sonderzahlungen als Durchschnitt des laufenden Bruttoentgelts für die Normalarbeitszeit. Normalarbeitszeit sind lt. KV 40 Stunden, d.h. Mehrstunden können nur innerhalb der Normalarbeitszeit liegen und sind daher nach meinem Verständnis mitzurechnen.

    LG
    Mathias

    #23133

    Hallo Mathias!
    Vielen Dank für Deine Antwort.
    Einen guten Rutsch ins Jahr 2011 und liebe Grüße
    Claudia A.

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