Hallo Roland,
vielen Dank für Deine Antwort.
Im KV ist der Übergang von Teil- auf Vollzeit (oder umgekehrt) nicht geregelt. Für die Berechnung der SZ steht nur folgendes geschrieben:
Der Berechnung des 13. Monatsgehaltes ist das im November gebührende Monatsgehalt (Lehr-lingsentschädigung, Fixum) zugrunde zu legen. Der Berechnung des 14. Monatsgehaltes ist das im Monat der Auszahlung gebührende Monatsgehalt (Lehr-lingsentschädigung, Fixum) zugrunde zu legen.
Lg