Übergang von Teilzeit auf Vollzeit

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  • #15799

    Hallo,

    ich bin neu hier und bitte um Eure Hilfe bei folgender Situation:

    DN:
    von Jän. bis einschließlich Sept. Teilzeit beschäftigt
    seit Oktober Vollzeit beschäftigt

    KV für Angestellte im Handwerk und Gewerbe

    Sollte bei der Berechnung der Sonderzahlung eine Mischberechnung oder eine Stichtagsberechnung angewendet werden?

    Bin mir leider nicht sicher und bitte um Eure Antworten.

    Vielen Dank!

    #23018

    Liebe(r) Anfänger/in!

    Absolute Tendenz: Misch-Sonderzahlung!
    Nur dann, wenn der KV den Übergang von Voll- auf Teilzeit (oder umgekehrt) dezidiert regeln würde, dann laut KV.

    LG

    #23016

    Hallo Roland,

    vielen Dank für Deine Antwort.

    Im KV ist der Übergang von Teil- auf Vollzeit (oder umgekehrt) nicht geregelt. Für die Berechnung der SZ steht nur folgendes geschrieben:

    Der Berechnung des 13. Monatsgehaltes ist das im November gebührende Monatsgehalt (Lehr-lingsentschädigung, Fixum) zugrunde zu legen. Der Berechnung des 14. Monatsgehaltes ist das im Monat der Auszahlung gebührende Monatsgehalt (Lehr-lingsentschädigung, Fixum) zugrunde zu legen.

    Lg

    #23017

    Hallo!

    Wie gesagt, tendenziell würde ich in diesem Falle (da der KV keine explizite Regelung für den Übergang Teilzei-Vollzeit trifft) die Misch-Sonderzahlung anwenden (allerdings gehört dann der UZ nachträglich neu berechnet, da ja damals als Basis höchstwahrscheinlich das Teilzeit-Entgelt herangezogen wurde).

    Ob es allerdings tatsächlich „falsch“ wäre, die WR nach dem Istgehalt zu berechnen und den UZ „unangetastet“ zu lassen, will (und kann) ich auch nicht sagen.

    Der „Judikaturzug“ fährt aber in Richtung „Mischberechnung“.

    LG

    #23015

    Hallo Roland,

    herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort, du hast mir sehr weitergeholfen.

    Lg

    Anfänger

    #23014

    Liebe Anfänger(In)!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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