Tag: 29.8.2019

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Berechnung der Abfertigung alt bei Reduktion der Arbeitszeit

Auch die im Familien­recht begründete Betreuungs­pflicht für kleine Kinder ist von § 14 Abs 2 und 4 AVRAG erfasst. Wenn daher der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber eine Reduktion der Arbeitszeit zur Erfüllung der Betreuungs­pflicht gegenüber seinem Kleinkind verein­bart, so gilt die Begünstigung bei der Berechnung der Abfertigung alt, falls das Arbeits­verhältnis abfertigungsunschädlich während dieser Teilzeitregelung aufgelöst wird. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.