Tag: 24.7.2019

(Bild: © AMS, Fotostudio B&G)

Melde­pflichtverletzung gegenüber dem AMS lässt Anspruch auf Wochengeld unberührt

Für den Versicherungsfall der Mutterschaft besteht im ASVG eine spezielle Schutz­fristbestimmung. Diese setzt unter anderem voraus, dass die Pflicht­versicherung nicht auf bestimmte (schädliche) Weise beendet wurde. Melde­pflichtverletzungen gegenüber dem AMS zählen aber nicht zu den schädlichen Beendigungs­arten. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.