Beschäftigungsbonus – Wissenswertes für die Abrechnung für den zweiten Förderungszeitraum
Viele Arbeitgeber beginnen in den nächsten Monaten mit der Vorbereitung der zweiten Abrechnung für den Beschäftigungsbonus. Unternehmen konnten im Zeitraum von 1. 7. 2017 bis 31. 1. 2018 für zusätzlich geschaffene Arbeitsplätze einen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten über die Dauer von bis zu drei Jahren beantragen.