Monate: Mai 2019

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Elektronische Vorausmeldung für die Rückzahlung von Abzug­steuern

Das Erstattungs­verfahren für Quellen­steuern von beschränkt Steuer­pflichtigen und das Verfahren für die Ausstellung von Befreiungs­bescheiden bei Arbeitskräfteüb­erlassung wurde neu geregelt und erfordert ab 1. 1. 2019 eine elektronische Vorausmeldung mit den dafür vorgesehenen Web-Formularen. Für die Rückzahlung von Abzug­steuer für Arbeitskräfteüb­erlassung wurde diese Vorausmeldung sehr aufwändig gestaltet – Unternehmen sollten die Datenaufbereitung daher rechtzeitig planen. Ein Gastbeitrag von Mag. Alexandra Platzer.

Lichtbild verpflichtend auf der e-card

Es ist gesetzlich vorgesehen, dass ab 1. 1. 2020 nur noch e-cards mit Lichtbildern ausge­geben werden dürfen. Mit BGBl I 2019/23, ausge­geben am 21. 3. 2019, wurden Präzisierungen der gesetzlichen Grundlage vorgenommen und eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung sowie datenschutz­rechtliche Begleitbestimmungen geschaffen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.