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Lichtbild verpflichtend auf der e-card

(Bild: © iStock)

Es ist gesetzlich vorgesehen, dass ab 1. 1. 2020 nur noch e-cards mit Lichtbildern ausge­geben werden dürfen. Mit BGBl I 2019/23, ausge­geben am 21. 3. 2019, wurden Präzisierungen der gesetzlichen Grundlage vorgenommen und eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung sowie datenschutz­rechtliche Begleitbestimmungen geschaffen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Der ganze Artikel (PV-Info 4/2019, 8) als PDF und bei Lindeonline.

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