BFG: Dienstvertrag oder Werkvertrag bei Reinigungskräften
Bei einfachen Arbeitsleistungen (hier Reinigungsleistungen), die aufgrund der Natur der zu verrichtenden Arbeit vorbestimmt sind, verbleibt dem einzelnen Auftragnehmer bei der Arbeitsleistung keinerlei Gestaltungsspielraum. Er schuldet in solchen Fällen daher kein Werk sondern seine Arbeitskraft.