Monate: Februar 2019

Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (Teil 4) – das neue Clearingsystem

Derzeit erfolgt die Abklärung von Differenzen zwischen der Gebietskrankenkasse (GKK) und dem Dienstgeber auf telefonischem oder schriftlichem Wege zwischen den jeweiligen Sachbearbeitern und den Personalverrechnern. Dieser Prozess wird seit 1. 1. 2019 durch das neue elektronische Clearingsystem ersetzt, wodurch ein noch nie dagewesener Automatisierungsgrad erreicht wird.

(Bild: © iStock)

Erhöhung des „neuen“ Säumniszuschlags

Noch vor Inkrafttreten wurde der „neue“ Säumniszuschlag (siehe Artner, Das Budgetbegleit­gesetz 2018-2019, PV-Info 7/2018, Seite 3 ff) mit BGBl II 2018/329, ausge­geben am 17. 12. 2018, im Zuge der jährlichen Valorisierung der Sozial­versicherungswerte mit Wirkung von 1. 1. 2019 von 50 € auf 52 € erhöht. Die gestaffelten Säumniszuschläge für die verspätete Vorlage der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung von 5 €, 10 € bzw 15 € blieben unverändert.

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

wenn Sie diese Ausgabe der PV-Info in Händen halten, sind Ihnen die neuen Versichertenmeldungen bereits vertraut und Sie haben vermutlich schon die ersten monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen (mBGM) erfolgreich übermittelt. Christian Artner informiert Sie zum Abschluss seiner Beitragsserie zur mBGM detailliert über das neue Clearingsystem. Die neue mBGM bringt auch eine Änderung der Abrechnung von Vortragenden in Erwachsenen­bildungseinrichtungen mit sich – auch diese Neuerungen hat Christian Artner für Sie zusammengestellt. Wie jedes Jahr hat die Finanz­verwaltung (bereits) in den letzten Dezembertagen den Lohnsteuer­richtlinien-Wartungs­erlass veröffentlicht. Wie Michael Seebacher berichtet, sind darin keine bahnbrechenden Änderungen der Verwaltungspraxis enthalten – auch nicht in Bezug auf die „Formel 7“. Weitere Änderungen zum Jahreswechsel erfahren Sie von Andreas Gerhartl in Bezug auf Neuerungen im Ausländerbeschäftigungs­recht und von Rudolf Grafeneder zur neuen BUAG-Zuschlags­verordnung. Alexandra Platzer informiert Sie über eine höchst willkommene Lösung des Gesetzgebers zur Sozial­versicherungspflicht bei überlassenen Geschäftsführern, die mit 10. 1. 2019 in Kraft getreten ist. Ihre Monika Kunesch

PV-Info KW07/2019

Die Themen vom 15.02.2019 bis zum 21.02.2019:
– Karfreitag: Halbtagsregelung geplant
– Kein Vorliegen einer Pensionsabfindung – keine Drittelbegünstigung bei Ausübung der Wahlmöglichkeit gemäß Vorsorgereglement
– OGH: Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus

Kinderbeteuungsgeld

OGH: Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus

Behauptet der Krankenversicherungsträger das Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes nach § 6 Abs 1 oder Abs 3 KBGG und entspricht er deshalb dem Antrag auf Zuerkennung von Kinderbetreuungsgeld durch die Anrechnung einer in‑ oder ausländischen Leistung nicht zur Gänze, muss er nach § 27 Abs 3 Z 1 KBGG einen Bescheid über die nur teilweise Zuerkennung des Kinderbetreuungsgeldes erlassen.