Nunmehr wurde mit Erlass des BMF vom 13. 12. 2018, BMF-010222/0113-IV/7/2018, der LStR-Wartungserlass 2018 veröffentlicht. In diesem ist keine Änderung zur Rz 1052 LStR 2002 enthalten.
Wie in der Präambel im Beitrag von Seebacher in der aktuellen Ausgabe ausgeführt, stellen die Lohnsteuerrichtlinien einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise von der Finanzverwaltung mitgeteilt wird. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.
Der ganze Artikel (PV-Info 02/2019, 1) als PDF und bei Lindeonline.
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