Monate: Januar 2019

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Geplante Gesetzes­änderungen

In der letzten Woche vor Weihnachten haben National- und Bundesrat das Sozial­versicherungs-Organisations­gesetz, ein Bundes­gesetz, mit dem das ÄrzteG, das ASVG und das FSVG geändert wird, ein Bundes­gesetz, mit dem das ASVG geändert wird, sowie ein Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungs­organisationen der Finanz­verwaltung und der Sozial­versicherung beschlossen. Die Gesetze werden überwiegend mit Wirkung von 2020 in Kraft treten. PV-Info wird Sie im Laufe des Jahres dazu detailliert informieren.

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AMS: Sperren von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe 2018 erneut gestiegen

Wien (OTS) – Die Zahl der Sperren von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist 2018 erneut gestiegen. Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat im Vorjahr 133.420 Mal Sanktionen gesetzt, um 21.969 Mal oder 19,7 % % öfter als 2017. Zum Vergleich: Die Zahl der von Arbeitslosigkeit Betroffenen, also jene Personen, die mindestens einen Tag im Jahr arbeitslos waren, ist im Vorjahr mit 917.706 Personen gesunken (minus 35.683).

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Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (Teil 3) – das neue Tarifsystem (TASY)

Für den Dienstgeber bedeutet die Einführung der mBGM mit Sicherheit eine umfangreiche Neuordnung des Melde- und Abrechnungssystems, aber auch eine deutliche Reduktion der Komplexität durch die Ablösung des Beitragsgruppenschemas. Die rund 850 Beitragsgruppen gehören seit 1. 1. 2019 der Vergangenheit der Personalver­rechnung an. Sie werden durch ein branchenspezifisches Tarifsystem (TASY) ersetzt.

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

auch das neue Jahr beginnt Dank Christian Artners akribischer Aufbereitung mit der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM). In dieser Ausgabe erläutert er anhand vieler Beispiele das neue Tarifsystem (TASY), das nunmehr das altbekannte Beitragsgruppenschema ablöst. Weiters hat er viele Spezialfälle und deren Darstellung in der mBGM für Sie gesammelt – damit sind Sie für die Abrechnung Jänner 2019 bestens gerüstet. Anna Mertinz wagt sich an einen sensiblen Aspekt des neuen Arbeitszeitpakets – die Frage, ob Kollektiv­verträge Einfluss auf die Ausweitung von Gleitzeitregelungen auf eine Normalarbeitszeit von zwölf Stunden haben. Ein weiteres heikles arbeits­rechtliches Thema greifen Johannes Edthaler und Christina Traxler auf – wie hoch ist der nach § 2g AVRAG anzu­gebende Grundlohn zu bemessen? Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins neue Jahr! Ihre Monika Kunesch

PV-Info KW01/2019

Die Themen vom 01.01.2019 bis zum 10.01.2019:
– EuGH: Anspruch auf Arbeitsentgelt während des Mindestjahresurlaubs
– Lohnsteuerrichtlinien Wartungserlass 2018
– Sozialversicherungsreform vom Bundesrat gebilligt
– Keine begünstigte Besteuerung einer Ferienentschädigung, die in der Schweiz mit dem Monatslohn laufend ausbezahlt wurde

Verfassungsgerichtshof VfGH

VfGH: Geltendmachung des Anspruchs auf Todfallsabfertigung

Den Bedenken des antragstellenden Gerichtes, wonach im System „Abfertigung neu“ andere Regeln gelten als im System „Abfertigung alt“ und dadurch eine unzulässige Ungleichbehandlung bewirkt würde, ist entgegenzuhalten, dass der Gleichheitssatz weder einen Schutz vor Gesetzesänderungen bietet noch dem Gesetzgeber Grenzen auferlegt, die ihn bei seiner Entscheidung über das „Ob“ der Gesetzesänderung in irgendeiner Weise beschränken würden, sofern nur das Gesetz in der geänderten Fassung den Anforderungen des Gleichheitssatzes entspricht.

Kollektivvertrag

OGH: Mehrfache Kollektivvertragsangehörigkeit des Arbeitgebers

Besteht bei einem mehrfach kollektivvertragsangehörigen Arbeitgeber keine organisatorische Trennung in Haupt‑ und Nebenbetriebe und keine organisatorische Abgrenzung in Betriebsabteilungen, so findet jener Kollektivvertrag Anwendung, der für den fachlichen Wirtschaftsbereich gilt, der für den Betrieb die maßgebliche wirtschaftliche Bedeutung hat.

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Zurverfügungstellung eines Kfz an den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer

Wird dem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer ein Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt, so stellt nur der auf die Privatnutzung des Fahrzeuges entfallende Anteil einen in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag einzubeziehenden vermögenswerten Vorteil im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988 dar.