Änderungen bei der Wiedereingliederungsteilzeit und bei Betriebspensionen
Eine Regierungsvorlage vom 30. 5. 2018 sieht Änderungen bei der Wiedereingliederungsteilzeit und bei Betriebspensionen vor (RV 164 BlgNR 26. GP). Die Änderungen in Bezug auf die Wiedereingliederungsteilzeit sollen bereits mit 1. 7. 2018 in Kraft treten (die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten). Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.