PV-Info KW28/2018
Die Themen vom 06.07.2018 bis zum 12.07.2018:
– Umqualifizierung auf Dienstverhältnis: Achtung bei organisatorischer Eingliederung in den Beschäftigerbetrieb
– Betriebsbedingtheit einer Kündigung
Die Themen vom 06.07.2018 bis zum 12.07.2018:
– Umqualifizierung auf Dienstverhältnis: Achtung bei organisatorischer Eingliederung in den Beschäftigerbetrieb
– Betriebsbedingtheit einer Kündigung
Die Themen vom 29.06.2018 bis zum 05.07.2018:
– Aktuelle Termine für die Personalverrechnung
– Pensionsabfindung eines selbständigen Geschäftsführers
Laufende – für ein Jahr befristete – Zahlungen, die nach Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots geleistet werden stellen Zahlungen aus einem früheren Dienstverhältnis dar und unterliegen somit dem Dienstgeberbeitrag und dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. Ein Gastbeitrag von Mag. Karin Blasl.
in dieser Ausgabe der PV-Info werden einige (geplante) Gesetzesänderungen kommentiert, die einerseits kürzlich in Kraft getreten sind (wie der verschärfte Nichtraucher-Schutz ab 1. 5. 2018) oder in Kürze in Kraft treten werden (wie – so die Gesetzwerdung erfolgt – eine Novelle zur Wiedereingliederungsteilzeit ab 1. 7. 2018 und Änderungen rund um die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ab 1. 1. 2019). Es besteht also bereits vor Inkrafttreten der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung Änderungsbedarf! Christian Artner informiert Sie wie schon gewohnt über Neuerungen aus dem ASVG. Über weitere umsetzungsbezogene Details zur monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung wird er Sie in den nächsten Ausgaben der PV-Info auf dem Laufenden halten. Weiters haben wir Themen rund um das BUAG und den Arbeitslosengeldbezug aufgegriffen. So erfahren Sie von Christoph Wiesinger, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitslosengeld bei Bezug einer Abfindung nach § 10 BUAG ruht. Andreas Gerhartl setzt mit Fragen rund um das Arbeitslosengeld fort und untersucht, in welchem Staat Grenzgängern Anspruch auf Arbeitslosengeld zusteht und ob ein „Praktikant“ arbeitslos ist oder nicht. Wie auf Grund der öffentlichen Diskussion kaum zu überhören war, liegt ein parlamentarischer Initiativantrag für eine …
Der im Vorjahr mit Wirkung ab 1. 7. 2017 eingeführte Beschäftigungsbonus läuft für alle Unternehmen, die mit 1. 7. 2017 diese Förderung beantragt haben, nun bereits (fast) ein Jahr und damit steht die erste Abrechnung ins Haus. Die Förderungswerber haben nachzuweisen, dass sie mit 30. 6. 2018 zusätzliche Arbeitsverhältnisse begründet haben, um den Referenzwert plus neue Arbeitsverhältnisse zu erreichen .
Eine Kündigung, die wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt, ist sozialwidrig, es sei denn, sie ist (unter anderem) wegen betrieblicher Erfordernisse gerechtfertigt. Handelt es sich um ein kleines Unternehmen, kann dabei auch die Kündigung eines einzelnen Arbeitnehmers eine nicht unwesentliche Einsparung bewirken und damit eine Kündigung rechtfertigen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Ob ein Dienstverhältnis vorliegt, ist immer das Ergebnis einer im Einzelfall vorzunehmenden Gesamtabwägung, die im Allgemeinen vor dem VwGH nicht mehr abänderbar ist. Nur wenn das BVwG die Abgrenzung zwischen Dienstvertrag und freiem Dienstvertrag in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden unvertretbaren Weise vorgenommen hätte, könnte eine Revision zu einer Änderung der Entscheidung führen.
Die Vorlagefrist für Beitragskonten mit SEPA-Lastschrift-Mandat endet am 10. 7. 2018 und für Beitragskonten ohne SEPA-Lastschrift-Mandat am 16. 7. 2018.
Entgegen der Ansicht des BFG steht für eine anstelle einer Pension gewährte einmalige Kapitalabfindung eines selbständigen Gesellschafter-Geschäftsführers (Beteiligung über 25 %) der Hälftesteuersatz gemäß § 37 Abs 1 iVm Abs 5 EStG zu.