Tag: 11.7.2018

(Bild: © iStock)

Umqualifizierung auf Dienst­verhältnis: Achtung bei organisatorischer Eingliederung in den Beschäftigerbetrieb

Ob ein Dienst­verhältnis vorliegt, ist immer das Ergebnis einer im Einzelfall vorzunehmenden Gesamtabwägung, die im Allgemeinen vor dem VwGH nicht mehr abänderbar ist. Nur wenn das BVwG die Abgrenzung zwischen Dienst­vertrag und freiem Dienst­vertrag in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden unvertretbaren Weise vorgenommen hätte, könnte eine Revision zu einer Änderung der Entscheidung führen.