Pensionsabfindung eines selbständigen Geschäftsführers
Entgegen der Ansicht des BFG steht für eine anstelle einer Pension gewährte einmalige Kapitalabfindung eines selbständigen Gesellschafter-Geschäftsführers (Beteiligung über 25 %) der Hälftesteuersatz gemäß § 37 Abs 1 iVm Abs 5 EStG zu.