Besteuerung einer Abfertigung für eine begünstigte Auslandstätigkeit
Werden gesetzliche Abfertigungen auch für eine begünstigte Auslandstätigkeit geleistet, fallen diese ebenfalls in den Anwendungsbereich des § 3 Abs 1 Z 10 EStG in der Fassung vor der Änderung durch das Budgetbegleitgesetz 2011, und sind daher insoweit steuerfrei zu behandeln. Diese Rechtsansicht ist durchaus kritisch zu beleuchten. Ein Beitrag von Michael Seebacher.