Tag: 25.4.2018

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Besteuerung einer Abfertigung für eine begünstigte Auslandstätigkeit

Werden gesetzliche Abfertigungen auch für eine begünstigte Auslandstätigkeit geleistet, fallen diese ebenfalls in den Anwendungsbereich des § 3 Abs 1 Z 10 EStG in der Fassung vor der Änderung durch das Budgetbegleit­gesetz 2011, und sind daher insoweit steuerfrei zu behandeln. Diese Rechtsansicht ist durchaus kritisch zu beleuchten. Ein Beitrag von Michael Seebacher.