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Besteuerung einer Abfertigung für eine begünstigte Auslandstätigkeit

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Werden gesetzliche Abfertigungen auch für eine begünstigte Auslandstätigkeit geleistet, fallen diese – entgegen der Rechtsansicht der Finanz­verwaltung in Rz 70 LStR 2002 – ebenfalls in den Anwendungsbereich des § 3 Abs 1 Z 10 EStG in der Fassung vor der Änderung durch das Budgetbegleit­gesetz 2011, BGBl I 2010/111, und sind daher insoweit steuerfrei zu behandeln. Diese Rechtsansicht ist durchaus kritisch zu beleuchten. Ein Beitrag von Michael Seebacher.

Der ganze Artikel (PV-Info 4/2018, 8) als PDF und bei Lindeonline.

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