Monate: März 2018

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

nach mehr als sieben Jahren hat das BMF die Information zum KommStG upgedatet und dabei neue Rechtsansichten und die Judikatur all dieser Jahre eingearbeitet – gerne habe ich diesen Rückblick auf positive (so beispielsweise die lohnneben­kostenfreie freiwillige Abfertigung auch für BMSVG-pflichtige Dienst­verhältnisse) oder negative Änderungen (so beispielsweise die Lohnneben­kostenpflicht für den übernommenen Dienstnehmer­anteil zur Sozial­versicherung bei Altersteilzeit) für Sie zusammengestellt. Das Thema von potenziellen Verwaltungs­strafen begleitet leider den Personalver­rechnungsalltag und die Judikatur dazu verstärkt diesen Eindruck. So hat ein Landes­verwaltungsgericht bestätigt, dass bei Verstößen gegen die höchstzulässige Tagesarbeitszeit und auch gegen die höchstzulässige Wochenarbeitszeit zwei Delikte vorliegen und somit zwei Strafen verhängt werden – Thomas Rauch hat die teuren Details für Sie aufbereitet. Vergleichbares gilt für die Bestrafung bei Verstößen gegen die Lohn- und Sozialdumpingbestimmungen – Anna Mertinz schildert, dass bei Verstößen gegen mehrere Vorschriften Strafen in schwindelerregender Höhe verhängt werden (können). Ein weiteres immanentes Thema der Personalver­rechnung sind Nachweise in allen möglichen Bereichen. So beispielsweise in Erlangung der Steuerbegünstigung für Nacht- und Sonntagsüberstunden – Roman Fragner zeigt die steuer­rechtlichen Konsequenzen, wenn diese Nachweise fehlen. …

(Bild: © iStock)

Gebührt bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt eine Urlaubsersatzleistung?

Für nicht verbrauchten Urlaub aus vorangegangenen Urlaubsjahren gebührt auch bei einem unberechtigten vorzeitigen Austritt des Dienstnehmers anstelle des noch ausständigen Urlaubsentgelts eine Urlaubsersatzleistung in vollem Ausmaß des noch ausständigen Urlaubsentgeltes, soweit der Urlaubsanspruch noch nicht verjährt ist.

Selbstberechnungsabgabe

Selbstberechnungsabgabe – amtswegige Wiederaufnahme

Im Rahmen einer GPLA stellte das Finanzamt im vorliegenden Fall fest, dass einigen Arbeitnehmern Beträge ausbezahlt worden sind, welche zu Unrecht als nach § 68 Abs 1 EStG steuerfreie Erschwerniszulagen behandelt wurden. Im Unterbleiben der Besteuerung solcher dem Finanzamt unbekannter Beträge anlässlich der Selbstberechnung der Lohnsteuer kann keine Offenlegung des maßgeblichen Sachverhalts erblickt werden.

PV-Info KW09/2018


Die Themen vom 23.02.2018 bis zum 01.03.2018:
– 97.400 offene Stellen im Jahresdurchschnitt 2017
– Schmutzzulage bei Rauchfangkehrern
– Verlust des Kündigungsschutzes bei Elternteilzeit
– Verwendung eines privat genutzten Firmenfahrzeugs für Familienheimfahrten
– Abfindungszahlung einer Gesellschafter-Geschäftsführerin als Aufgabegewinn

Abfindungs­zahlung einer Gesellschafter-Geschäftsführerin als Aufgabe­gewinn

Wird die Tätigkeit einer wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführerin durch Ausscheiden aus der Geschäftsführerfunktion beendet, liegt eine Betriebsaufgabe vor. Abfindungs­zahlungen anlässlich des Ausscheidens sind als Aufgabe­gewinn der Begünstigung des § 24 Abs 4 EStG zugänglich. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.