Monate: Januar 2018

(Bild: © iStock)

Hinweise zur korrekten Sozialversicherungsmeldung

Bei Meldungen kommt es immer wieder zu fehlerhaften Angaben bei personenbezogenen Daten. Die unliebsamen Folgen: Schriftstücke der Sozialversicherung können nicht zugestellt werden, e-cards werden falsch ausgestellt etc. Es ist daher wichtig, die Wohnadresse auch bei erneuten Anmeldungen vom Dienstnehmer zu erfragen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

ich wünsche Ihnen ein herzliches Grüß Gott im neuen Jahr – ich freue mich, dass wir einander wieder „lesen“. Das neue Jahr wird gleich mit einem Highlight für die Personalver­rechnung eingeleitet, der sozial­versicherungsrechtlichen Neuregelung für Aushilfskräfte. Wir Personalverrechner/-innen sind ja durch die steuer­rechtliche Bestimmung schon Einiges gewöhnt – das Sozial­versicherungsrecht kann aber die steuer­rechtliche Komplexität noch toppen. Wir haben für die Aufbereitung dieses Themas wiederum Christian Artner gewinnen können – einen Sozial­versicherungs-Vollprofi, doch auch er kann Sie noch nicht vollständig über alle Kuriositäten zu diesem Thema, beispielsweise einen SV-Dienstnehmer­anteil für geringfügig Beschäftigte oder die Beitragsein­zahlung des Dienstgebers direkt auf ein Beitrags­konto eines Dienstnehmers, informieren. Da die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (wiederum) um ein Jahr auf 2019 verschoben wurde, wird als Übergangslösung für das Jahr 2018 eine Beitragsgrundlagenmeldung mittels „Excel-Listen“ installiert. Dieses Verfahren ist aber noch im GKK-internen Prüfungs­verfahren. Christian Artner wird daher in einer der folgenden Ausgaben der PV-Info ein umfangreiches Praxisbeispiel mit mehreren geringfügig Beschäftigten, allen Formularen und Abrechnungsunterlagen nachliefern. Der Jahreswechsel ist Berechnungszeit für die Personal­rückstellungen – Thomas Kiesenhofer vervollständigt in dieser Ausgabe die Informationen …

PV-Info KW02/2018


Die Themen vom 05.01.2018 bis zum 11.01.2018:
– Bemessung der Sonderzahlung nach dem Kollektivvertrag für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
– Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen auf Basis der AFRAC-Stellungnahme 27
– Aktuelle Termine für die Personalverrechnung

(Bild: © AMS, Fotostudio B&G)

Kein Frühwarnsystem bei Vertragsübernahme

Arbeitgeber, die die Auflösung mehrerer Arbeits­verhältnisse beabsichtigen, müssen bei Überschreitung bestimmter Schwellen­werte im Vorhinein Anzeige an das AMS erstatten (sogenanntes Frühwarnsystem). Eine Vertragsübernahme gilt aber nicht als Auflösung des Arbeits­verhältnisses und ist somit auch nicht in die Berechnung der Schwellen­werte miteinzubeziehen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.