Editorial
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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

ich wünsche Ihnen ein herzliches Grüß Gott im neuen Jahr – ich freue mich, dass wir einander wieder „lesen“. Das neue Jahr wird gleich mit einem Highlight für die Personalver­rechnung eingeleitet, der sozial­versicherungsrechtlichen Neuregelung für Aushilfskräfte. Wir Personalverrechner/-innen sind ja durch die steuer­rechtliche Bestimmung schon Einiges gewöhnt – das Sozial­versicherungsrecht kann aber die steuer­rechtliche Komplexität noch toppen. Wir haben für die Aufbereitung dieses Themas wiederum Christian Artner gewinnen können – einen Sozial­versicherungs-Vollprofi, doch auch er kann Sie noch nicht vollständig über alle Kuriositäten zu diesem Thema, beispielsweise einen SV-Dienstnehmer­anteil für geringfügig Beschäftigte oder die Beitragsein­zahlung des Dienstgebers direkt auf ein Beitrags­konto eines Dienstnehmers, informieren. Da die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (wiederum) um ein Jahr auf 2019 verschoben wurde, wird als Übergangslösung für das Jahr 2018 eine Beitragsgrundlagenmeldung mittels „Excel-Listen“ installiert. Dieses Verfahren ist aber noch im GKK-internen Prüfungs­verfahren. Christian Artner wird daher in einer der folgenden Ausgaben der PV-Info ein umfangreiches Praxisbeispiel mit mehreren geringfügig Beschäftigten, allen Formularen und Abrechnungsunterlagen nachliefern.

Der Jahreswechsel ist Berechnungszeit für die Personal­rückstellungen – Thomas Kiesenhofer vervollständigt in dieser Ausgabe die Informationen zur Berechnung der Personal­rückstellungen um die Details zu den Rückstellungen für Urlaube, Überstunden und Zeitguthaben.

Die Insolvenz-Entgelt­sicherung umfasst nur die Entgeltansprüche während der gesetzlichen bzw kollektiv­vertraglichen Kündigungs­fristen – Thomas Rauch zeigt anhand einer aktuellen Entscheidung des OGH, dass dieses Prinzip auch auf befristete Dienst­verträge ausgedehnt wird und entsprechende Entgeltansprüche nur für den Zeitraum der fiktiven Kündigungs­frist unter Außerachtlassung des Umstands der Befristung bestehen. In Zeiten des potenziellen Lohn- und Sozialdumpings hat Christoph Wiesinger die im Hinblick auf eine mögliche Unterentlohnung wichtige Unterscheidung zwischen Natural­entgelt und Aufrechnung für Sie dargestellt.

Die Zeit der Arbeitnehmerveranlagungen kommt wieder und damit die Wünsche von „Vertretern“ an ihre Arbeitgeber, eine Bestätigung dafür auszustellen, dass Vertretertätigkeit überwiegend im Außen­dienst erbracht wird. Dass nicht jede Außen­diensttätigkeit als Vertretertätigkeit im Sinne der Verordnung für pauschale Werbungs­kosten gilt, schildert Ihnen Michael Seebacher.

Die Spatzen haben es bereits von den Dächern gepfiffen – der Beschäftigungs­bonus wird gestoppt: Am 1. 1. 2018 wurde von der neuen Bundesregierung verlautet, dass Anträge nur mehr bis 31. 1. 2018 gestellt werden können. PV-Info wird Sie auf dem Laufenden halten.

Ich wünsche Ihnen alles Gute für das Personalver­rechnungsjahr 2018!

Ihre Monika Kunesch

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