Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
ich wünsche Ihnen ein herzliches Grüß Gott im neuen Jahr – ich freue mich, dass wir einander wieder „lesen“. Das neue Jahr wird gleich mit einem Highlight für die Personalverrechnung eingeleitet, der sozialversicherungsrechtlichen Neuregelung für Aushilfskräfte. Wir Personalverrechner/-innen sind ja durch die steuerrechtliche Bestimmung schon Einiges gewöhnt – das Sozialversicherungsrecht kann aber die steuerrechtliche Komplexität noch toppen. Wir haben für die Aufbereitung dieses Themas wiederum Christian Artner gewinnen können – einen Sozialversicherungs-Vollprofi, doch auch er kann Sie noch nicht vollständig über alle Kuriositäten zu diesem Thema, beispielsweise einen SV-Dienstnehmeranteil für geringfügig Beschäftigte oder die Beitragseinzahlung des Dienstgebers direkt auf ein Beitragskonto eines Dienstnehmers, informieren. Da die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (wiederum) um ein Jahr auf 2019 verschoben wurde, wird als Übergangslösung für das Jahr 2018 eine Beitragsgrundlagenmeldung mittels „Excel-Listen“ installiert. Dieses Verfahren ist aber noch im GKK-internen Prüfungsverfahren. Christian Artner wird daher in einer der folgenden Ausgaben der PV-Info ein umfangreiches Praxisbeispiel mit mehreren geringfügig Beschäftigten, allen Formularen und Abrechnungsunterlagen nachliefern. Der Jahreswechsel ist Berechnungszeit für die Personalrückstellungen – Thomas Kiesenhofer vervollständigt in dieser Ausgabe die Informationen …