Freistellungszeugnis für werdende Mütter
Ab 1. 1. 2018 kann der Anspruch auf vorzeitige Freistellung werdender Mütter von der Arbeitsleistung wegen Gefährdung von Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind nicht nur durch das Zeugnis eines Amtsarztes oder Arbeitsinspektionsarztes, sondern auch durch ein fachärztliches Zeugnis begründet werden.