PV-Info KW40/2017
Die Themen vom 05.10.2017 bis zum 11.10.2017:
– Voraussichtliche Werte für 2018
– Rechtsprechung des EuGH zur Betriebsübergangsrichtlinie
– Aktuelles aus der Personalverrechnung
Die Themen vom 05.10.2017 bis zum 11.10.2017:
– Voraussichtliche Werte für 2018
– Rechtsprechung des EuGH zur Betriebsübergangsrichtlinie
– Aktuelles aus der Personalverrechnung
Ja. Wird im Anschluss an die Wiedereingliederungsteilzeit eine Vereinbarung über eine Altersteilzeit getroffen, so ist der davor gelegene Zeitraum der Wiedereingliederung so zu behandeln, als ob keine Herabsetzung der Normalarbeitszeit und keine Verminderung des Entgeltes vorgelegen wären.
Der EuGH hat sich im Jahr 2017 nunmehr bereits zum wiederholten Mal mit einer Auslegungsfrage zur Betriebsübergangsrichtlinie beschäftigt. Ob diese Entscheidungen des EuGH Auswirkungen auf das österreichische nationale Recht haben, soll im Gastbeitrageitrag von Dr. Johannes Edthaler und Mag. Christina Traxler untersucht werden.
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“. Diesmal zu erhöhten Freibeträgen nach § 68 Abs 6 EStG bei 24-Stunden-Wechseldienst und der Vertreterpauschale.
Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2018 liegen vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im BGBl). Die Aufwertungszahl für 2018 beträgt 1,029 (Internetseite der Tiroler Gebietskrankenkasse). Mit dieser werden unter anderem die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet.
der VwGH hat nunmehr sämtlichen Spekulationen, wie denn der Umstand zu berücksichtigen sei, wenn ein arbeitgebereigenes Kfz für ein zweites Dienstverhältnis (und wohl auch für berufliche Fortbildung) verwendet wird, ein Ende gesetzt und klar aufgezeigt, dass es auch für diesen Sachverhalt Werbungskosten geben muss – Roman Fragner beschreibt die detaillierte Argumentation. Thomas Rauch zeigt Ihnen zum Dauerbrenner „Urlaubsverbrauch während – langer – Kündigungsfristen mit Dienstfreistellung“, was Sie beachten müssen, um das Dienstverhältnis schlussendlich nicht mit nicht konsumierten Urlaubstagen beenden zu müssen. In unserer Rubrik „PV international“ haben Johannes Edthaler und Christina Traxler den Fokus auf die Meldepflichten gemäß LSD-BG gelegt, deren Nichteinhaltung oftmals zu kumulativen und damit zu empfindlich hohen Strafen führen kann. Einleitend finden Sie für die nunmehr anstehenden Personalbudgets die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für 2018. Mit dieser spätsommerlichen Themenmischung wünsche ich Ihnen einen guten Start in Ihre Herbstarbeit! Ihre Monika Kunesch
Die Themen vom 28.09.2017 bis zum 04.10.2017:
– 13. österreichischer Personalverrechnungs-Kongress 2017
– „Poolkrankenschwester“ ist Dienstnehmerin
– Änderung der Selbstberechnung durch Haftungsbescheid aufgrund einer Gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben
Am 9. und 10. 11. 2017 findet unter der fachlichen Leitung und Moderation von Mag. Monika Kunesch, LL.M. im WIFI Wien der vom Linde Campus veranstaltete 13. österreichische Personalverrechnungs-Kongress 2017 statt.
Erweist sich eine Selbstberechnung als unrichtig, kann eine behördliche Korrektur (Festsetzung) erfolgen, wobei sinngemäß die Voraussetzungen des § 303 BAO für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen müssen. Damit wird ein Gleichklang mit der Rechtslage zur Wiederaufnahme bei einem durch Bescheid abgeschlossenen Verfahren bezweckt.