Tag: 6.9.2017

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Revisionen in Sachen Werkvertrag und freier Dienstvertrag

Wer die Erkenntnisse des BVwG nicht akzeptieren will, braucht gute Gründe, um diese beim VwGH anzufechten. Gegen ein Erkenntnis des BVwG ist die Revision nur zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet wird.