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(Bild: © AMS, Fotostudio B&G)

Kein Frühwarnsystem bei Vertragsübernahme

Arbeitgeber, die die Auflösung mehrerer Arbeits­verhältnisse beabsichtigen, müssen bei Überschreitung bestimmter Schwellen­werte im Vorhinein Anzeige an das AMS erstatten (sogenanntes Frühwarnsystem). Eine Vertragsübernahme gilt aber nicht als Auflösung des Arbeits­verhältnisses und ist somit auch nicht in die Berechnung der Schwellen­werte miteinzubeziehen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Änderungen bei Zuschüssen und Förderungen

Am 10. und 13. 11. 2017 wurden im BGBl einige Gesetze zu unterschiedlichen Materien kundgemacht, die – im weitesten Sinn – arbeits­rechtliche Förderungen oder Zuschüsse betreffen. Die Änderungen werden hier dargestellt. Der Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl behandelt Internats­kosten für Berufsschüler, den Zuschuss zur Entgeltfort­zahlung bei Krankheit und Förderungen für Behinderte.