Alle Artikel in: Ende Dienstverhältnis

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EuGH: Entschädigung bei der Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags aus sachlichem Grund

§ 4 Nr 1 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge vom 18. 3. 1999, die im Anhang der RL 1999/70/EG des Rates vom 28. 6. 1999 zu der EGB-UNICE‑CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge enthalten ist, ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, wonach in einer Situation wie der in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden …

Kündigung

Betriebliches Vorverfahren bei Kündigungen

Einer Kündigung muss eine Verständigung des Betriebsrats von der Kündigungsabsicht vorangehen (betriebliches Vorverfahren). Dieses Verfahren birgt aber durchaus einige Tücken in sich. Da ein mangelhaftes Vorverfahren die Nichtigkeit der Kündigung nach sich zieht, kommt den dabei auftretenden Frage­stellungen große Bedeutung für die Praxis zu.Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

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Verjährung von Zulagen

Der Anspruch auf Geldleistungen verjährt im Regelfall nach drei Jahren. Vergleichsver­handlungen stellen zwar einen Hemmungsgrund dar, aber nur, wenn diese Verhandlungen von beiden Seiten ernsthaft geführt werden. Im Ergebnis darf sich der Arbeitnehmer mit der Geltendmachung von Forderungen daher – wie ein aktuelles Beispiel zeigt – nicht zu lange Zeit lassen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Altersteilzeit

Antrittsalter für die Altersteilzeit

Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2018-2019, wurde der Zugang zur Altersteilzeit neu geregelt: Altersteilzeitgeld gebührt für längstens fünf Jahre für Personen, die das Regelpensionsalter vor Ablauf des Jahres 2018 nach spätestens sieben Jahren, ab 2019 nach spätestens sechs Jahren und ab 2020 nach spätestens fünf Jahren vollenden. Somit wird ab 1. 1. 2019 der frühestmögliche Zugang zur Altersteilzeit von sieben auf sechs Jahre vor dem Regelpensionsalter und ab 1. 1. 2020 auf fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter verkürzt.

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BMF zur Outbound-Pensionsabfindung

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt, zu welchem im Rahmen des Express-Antwort-Service (EAS) eine BMF-Auskunft erging, geht es um die Frage der DBA-mäßigen Zuordnung von Pensionsabfindungen. Konkret handelte es sich dabei um einen ehemaligen Geschäftsführer einer österreichischen GmbH, welchem – aus Anlass der Auflösung seines Dienst­verhältnisses – eine einmalige Abfindung seiner bestehenden Pensionsansprüche gezahlt wurde.Ein Gastbeitrag von Mag. Petra Vrignaud.

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EuGH bejaht Vererbbarkeit von Urlaubsansprüchen

Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den von dem Arbeitnehmer nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen. Der Anspruch des verstorbenen Arbeitnehmers auf eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub kann nämlich im Wege der Erbfolge auf seine Erben übergehen.