Einer Kündigung muss eine Verständigung des Betriebsrats von der Kündigungsabsicht vorangehen (betriebliches Vorverfahren). Dieses Verfahren birgt aber durchaus einige Tücken in sich. Da ein mangelhaftes Vorverfahren die Nichtigkeit der Kündigung nach sich zieht, kommt den dabei auftretenden Fragestellungen große Bedeutung für die Praxis zu.Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
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