Arbeitslosigkeit bei unselbständiger Beschäftigung: Keine Bindung an Einkommensteuerbescheid
Eine geringfügige Beschäftigung schließt Arbeitslosigkeit nicht aus. Bei Ausübung einer unselbständigen Beschäftigung ist die Frage, ob Geringfügigkeit vorliegt, aber nicht anhand des Einkommensteuerbescheides zu beurteilen. Maßgeblich ist der Anspruchslohn.