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PV-Info KW38/2018

Die Themen vom 14.07.2018 bis zum 20.09.2018:
– Aktuelles aus der Personalverrechnung
– Änderung der Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010-DV: Neue Zuständigkeiten der Finanzämter im GPLA-Verfahren
– Melde- und Nachweispflichten bei Ankündigung des Endes eines Krankenstands
– Dreijahresverteilung einer Pensionsteilabfindung und Anrechnung der gesamten Lohnsteuer schon im ersten Veranlagungszeitraum

Kettenarbeits­vertrag bei einem Trainer

Befristet ein Arbeitgeber das Arbeits­verhältnis wiederholt für die Dauer einer Auftragsvergabe durch das AMS an ihn, so entsteht ein als unbe­fristetes Arbeits­verhältnis zu qualifizierender Kettenarbeits­vertrag. Eine (vermeintliche) Beendigung durch Zeitablauf ist daher als zeitwidrige Kündigung, die Anspruch auf Kündigungsentschädigung auslöst, zu werten. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

(Bild: © iStock)

Fliesenleger ist trotz freier Zeiteinteilung Arbeitnehmer

Ein Fliesenleger, der ohne entsprechende Ausbildung und Gewerbe­berechtigung seine Tätigkeiten zum Abdecken von Arbeitsspitzen für den „Auftraggeber“ erbringt, dafür ein Pauschalhonorar erhält, bei Fragen Rücksprache mit dem Komplementär des „Auftraggebers“ halten kann und von diesem oder einem Mitarbeiter unterstützt wird, wenn ansonsten der Termin nicht eingehalten werden kann, ist Arbeitnehmer. Ein Beitrag von Christa Kocher.

(Bild: © iStock)

Dienst­verhältnisse von Prostituierten in einem Bordellbetrieb

Sind Prostituierte in einem Bordellbetrieb bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in die betrieblichen Abläufe eingegliedert und üben sie diese Tätigkeit auch weisungsgebunden aus, liegen Dienst­verhältnisse gemäß § 47 Abs 2 EStG vor. Am festgestellten Sachverhalt ändert auch das Vorbringen nichts, den Prostituierten seien nur Räumlichkeiten gegen Entgelt zur Verfügung gestellt worden. Ein Beitrag von Michael Seebacher.