Alle Artikel in: News

Baugewerbe: Zusammentreffen von Schlechtwetter und Lenkzeiten

In einem Rundschreiben der Geschäftsstelle Bau der WKO wird auf die Thematik des Zusammentreffens von Schlechtwetter und Lenkzeiten hingewiesen. Im Wesentlichen geht es um die Frage, wie der Anspruch auf die Lenkzeit­vergütung in Verbindung mit einer Schlechtwetterentschädigung zu beurteilen ist, wenn die Bauarbeiter die Baustelle wegen Schlechtwetters vorzeitig verlassen.

KV-Abschluss für Werbung und Marktkommunikation in Wien

Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier berichtet vom erfolgreichen Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für den Bereich Werbung und Marktkommunikation in Wien. Die Positionen der Gehaltstabelle werden nach der erzielten Einigung um 2,2 % plus 4,50 Euro erhöht und auf den nächsthöheren 50 Cent- bzw den nächsten vollen Eurobetrag aufgerundet.

(Bild: © iStock)

Die BUAG-Zuschlags­verordnung 2018

Der vorliegende Beitrag behandelt insbesondere die mit 1. 1. 2018 wirksame Änderung der BUAG-Zuschlags­verordnung, welche durch die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die BUAG-Zuschlags­verordnung geändert wird, BGBl II 2017/351, ausge­geben am 5. 12. 2017, erfolgte. Lesen Sie den Beitrag von Rudolf Grafeneder in der aktuellen PV-Info.

Lindecampus veranstaltet am 8. 3. 2018 in Wien ein ganztägiges Seminar zum Thema „Entsendung von Mitarbeitern“.

Semin­artipp: Entsendung von Mitarbeitern

Die Mitarbeitermobilität ist in den letzten Jahren stark gestiegen und wird in Zukunft weiter zunehmen. Die Motivation, eine Auslandstätigkeit anzunehmen, wird davon abhängen, inwieweit Sie Ihren Mitarbeitern weiterhin arbeits- und sozial­rechtlichen Schutz in Österreich bieten und diese die steuerlichen Vorteile der verschiedenen Steuersysteme nutzen können.

Zum Vorliegen von Insolvenzindikatoren für Sozialversicherungsträger

Dass eine Beitragsschuldnerin, über deren Vermögen rund eineinhalb Jahre zuvor ein Sanierungsverfahren eröffnet wurde, mit den laufenden Sozialversicherungsbeiträgen 10 Monate hindurch derart in Rückstand gerät, dass sie die Beiträge jeweils erst nach Mahnung, dann aber innerhalb der gesetzten Nachfrist vollständig begleicht, sodass es niemals zu Exekutionsanträgen gegen sie kommt, stellt keinen Insolvenzindikator dar.

Aktualisierte Berufsliste zur Schwerarbeit

Am 28. 11. 2017 wurde vom Ausschuss Alterssicherung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger die Aufnahme weiterer Berufe in die Schwerarbeitslisten beschlossen. In die Liste 2 wurde die Tätigkeit an der Unterflur-Drehbank ÖBB/Bahntechnik und in die Liste 1 wurden die Montagetischler/-innen neu aufgenommen; die Wildbach- und Lawinenverbauer/-innen wurden um die Lehnenarbeiter/-innen ergänzt.